Dann sind Angaben zur Art, Fälligkeit und Höhe der geltend gemachten Forderungen erforderlich.

Abb. 5: Nähere Angaben zu den Forderungen

 
Wichtig

Sorgfalt bei Antrag auf Mahnbescheid kurz vor Verjährungseintritt geboten

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erfordert die zur Begründung der Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB gebotene Individualisierung des Anspruchs dessen Kennzeichnung, aufgrund der er von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt wird, dass er

  • Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein kann und
  • dem Schuldner die Beurteilung ermöglicht, ob er sich gegen den Anspruch zur Wehr setzen will.

Neben die Bestimmtheit tritt also das Erfordernis der Erkennbarkeit für den Schuldner. Dieser – und nicht ein Dritter – muss bereits im Zeitpunkt der Zustellung des Mahnbescheids erkennen können, woraus der Gläubiger seinen Anspruch herleiten will.[1]

Als sog. "Kataloganspruch" sind gängige vertragliche und gesetzliche Anspruchsgrundlagen hinterlegt.

 
Gängige und gesetzliche Anspruchsgrundlagen Bezeichnung Kat.-Nr.
Anzeigen in Zeitungen u. a. 1
Ärztliche oder zahnärztliche Leistung 2
Beiträge zur privaten Pflegeversicherung 95
(Zuständigkeit des Sozialgerichts für das streitige Verfahren)
Bürgschaft 3
Darlehensrückzahlung 4
Dienstleistungsvertrag 5
(Keine Ansprüche aus Arbeitsvertrag – Zuständigkeit des Arbeitsgerichts)
Frachtkosten 6
Geschäftsbesorgung durch Selbstständige 7
(z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater)
Handwerkerleistung 8
Hausgeld – siehe Wohngeld*  
Heimunterbringung 9
Hotelkosten 10
(z. B. Übernachtung, Verzehr, Getränke)
Kaufvertrag 11
Kindertagesstättenbeitrag 70
(Zeitraum von – bis angeben)
Kontokorrentabrechnung 12
Krankenhauskosten – Pflege/Behandlung 13
Krankentransportkosten 77
Lagerkosten 14
Leasing/Mietkauf 15
Lehrgangs-/Unterrichtskosten 16
Miete für Geschäftsraum einschl. Nebenkosten 17
Miete für Kraftfahrzeug 18
Miete für Wohnraum einschl. Nebenkosten 35
(PLZ und Ort der Wohnung sind im Vordruck Zeile 35 einzutragen. Wollen Sie die Nebenkosten getrennt geltend machen, siehe Katalog-Nr. 20.)
Mietnebenkosten – auch Renovierungskosten 20
(nur für Wohnraum; falls keine Miete geltend gemacht wird, sind PLZ und Ort der Wohnung im Vordruck Zeile 35 einzutragen)
Miete (sonstige) 21
Mitgliedsbeitrag 22
Pacht 23
Pflegeversicherung – siehe Beiträge zur privaten Pflegeversicherung  
Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandshonorar 24
Reisevertrag* 75
Rentenrückstände 25
Reparaturleistung 26
Rückgriff aus Versicherungsvertrag wegen Unfall/Vorfall 27
Schadenersatz aus .........-Vertrag 28
(Die Vertragsart ist im Vordruck in Zeile 35, zweite Hälfte, einzutragen.)
Schadenersatz aus Unfall/Vorfall 29
Scheck/Wechsel 30
(Fügen Sie bitte keine Scheck-/Wechselabschrift bei.)
Scheck-/Wechselprovision (1/3 %) 31
Scheck-/Wechselunkosten – Spesen/Protest – 32
Schuldanerkenntnis 33
Speditionskosten 34
Telekommunikationsleistungen 76
Tierärztliche Leistung 78
Tilgungs-/Zinsraten 35
Überziehung des Bankkontos 36
(Konto-Nr. in Zeilen 32–34 in der 3. Spalte angeben)
Ungerechtfertigte Bereicherung 37
Unterhaltsrückstände 38
Vergleich, außergerichtlicher 39
Vermittlungs-/Maklerprovision 40
(nicht aus Ehemaklervertrag)
Verpflegungskosten 79
Versicherungsprämienbeitrag (ohne Beiträge zur privaten Pflegeversicherung, vgl. Nr. 95) 41
Versorgungsleistung – Strom, Wasser, Gas, Wärme 42
(Abn./Zähler-Nr. in Zeilen 32–34 in der 3. Spalte eintragen)
Wahlleistungen bei stationärer Behandlung 61
(Art der Wahlleistungen in Zeilen 32–34 in der 2. Spalte eintragen)
Warenlieferungen 43
Wechsel – siehe Scheck  
Werkvertrag/Werklieferungsvertrag 44
Wohngeld/Hausgeld für Wohnungseigentümergemeinschaft 90
(PLZ und Ort des Wohnungseigentums sind im Vordruck in Zeile 35 einzutragen.)
Zeitungs-/Zeitschriftenbezug 45
Zinsrückstände/Verzugszinsen 46
(Gilt nur für Zinsen, bei denen die zugrunde liegende Forderung nicht gleichzeitig geltend gemacht wird. Zinsen in diesen Fällen nicht in Zeilen 40–43 bezeichnen.)

Tab. 1: Katalog der Anspruchsgrundlagen

Antragsteller haben auch die Möglichkeit, einen schon ausgerechneten Zinsbetrag (wegen Verzuges) und weitere Kosten einzugeben wie Auslagen für Einwohnermeldeamtsanfragen, Porto, Mahngebühren (Verzugspauschale über 40 EUR gem. § 288 Abs. 5 BGB gegenüber Unternehmern) etc.

[1] BGH, Beschluss v. 17.6.2020, VII ZR 111/19, NJW 2020 S. 3653; BGH, Urteil v. 14.7.2022, VII ZR 255/21, NJW-RR 2022 S. 1286; OLG Brandenburg, Urteil v. 17.1.2023, 3 U 53/21, 3 U 37/22.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge