Sowohl die Bescheinigung des Freibetrags als auch des Hinzurechnungsbetrags als zusätzliches Besteuerungsmerkmal der ELStAM folgen denselben Regeln, die es für die Bescheinigung eines Steuerfreibetrags für die übrigen möglichen Lohnsteuerermäßigungsbestände zu beachten gilt.[1] Die 2-jährige Gültigkeit[2] ist auch für die Bescheinigung eines Hinzurechnungsbetrags als ELStAM zu beachten.[3] Der Hinzurechnungsbetrag kann ebenso wie ein Lohnsteuerfreibetrag für einen Zeitraum bis zu 2 Jahren gewährt werden. Für die Eintragung oder Änderungen enthält das Antragsformular auf Lohnsteuerermäßigung 2024 entsprechende Eintragungsfelder. Die Antragstellung für 2024 ist bis längstens 30.11.2024 mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 31.12.2025 zulässig.

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