Wird dem Arbeitgeber beim elektronischen Abruf für ein 2. oder weiteres Dienstverhältnis von der ELStAM-Datenbank die Steuerklasse VI mitgeteilt, fallen für den Arbeitslohn ab dem ersten Euro Steuerabzugsbeträge an. Der Arbeitnehmer kann sich für das 2. oder weitere Beschäftigungsverhältnis (Steuerklasse VI) einen Freibetrag bis zur Höhe der Eingangsstufe der nach der Steuerklasse für das erste Dienstverhältnis maßgebenden Jahreslohnsteuertabelle als ELStAM bescheinigen lassen. Das Finanzamt wird dann in gleicher Höhe einen Hinzurechnungsfreibetrag bei der für das 1. Dienstverhältnis maßgebenden ELStAM des Arbeitnehmers ausweisen. Dadurch können die für den Arbeitnehmer für das 1. Dienstverhältnis zu gewährenden Freibeträge (Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag, Vorsorgepauschale) bei mehreren Arbeitsverhältnissen beliebig verteilt werden.

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