Allgemeines

H 11 EStH

Rückzahlung von Arbeitslohn

Zurückgezahlter Arbeitslohn ist erst im Zeitpunkt des Abflusses steuermindernd zu berücksichtigen (→BFH vom 4.5.2006 – BStBl II S. .. – VI R 19/03 –).

Zufluss von Arbeitslohn

→ R 104a

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