Zusätzliche Arbeitgeberleistungen
müssen vorliegen bei
- Heirats- und Geburtsbeihilfen (→ § 3 Nr. 15 EStG),
- Kindergartenzuschüsse (→ § 3 Nr. 33 EStG),
- Fahrtkostenzuschüsse (→ § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG).
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