Zusammenfassung

 
Überblick
  • Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfordert ab Januar 2023 einen Paradigmenwechsel im Management der Lieferketten. Das Aufgabenspektrum des Einkaufs wird sich durch die zusätzlichen Anforderungen an das Risikomanagement sowie umfangreichere Berichtspflichten erweitern.
  • Der Einkauf wird in seiner Schnittstellenfunktion noch stärker gefordert und muss, ausgestattet mit den entsprechenden Informationen, mehr Einfluss auf die gesamte Lieferkette nehmen.
  • Das Einkaufscontrolling kann hier eine Schlüsselrolle im eigenen Unternehmen einnehmen. Es erhebt die dafür notwendigen Steuerungsgrößen und unterstützt den strategischen Einkauf bei der Entwicklung von Risikopräventions- und Abhilfemaßnahmen sowie deren Sicherung durch kontinuierliche Kontrollen.
  • Nach einem Überblick über die neuen Regelungen des LkSG werden die neuen Anforderungen an das Einkaufscontrolling dargestellt. Darauf aufbauend werden neue Gestaltungsoptionen des Einkaufscontrollings aufgezeigt.
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

1 LkSG steigert die Bedeutung des Einkaufs in Unternehmen

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, ist der Versuch Unternehmen, stärker in die Verantwortung für die sozioökonomischen sowie ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu nehmen. Aufbauend auf den unzureichenden Bemühungen des 2016 von der Bundesregierung beschlossenen "Nationalen Aktionsplans" (NAP), der eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Einhaltung sozialer und ökologischer Anforderungen entlang der Wertschöpfungskette vorsah, definiert das Lieferkettengesetz ab Inkrafttreten am 01.01.2023 die Umsetzung von erweiterten Sorgfaltspflichten bezogen auf den unternehmenseigenen Geschäftsbereich, auf das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer in Deutschland. Daneben wird auf europäischer Ebene aktuell an einer EU-Richtlinie gearbeitet, die nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in globalen Wertschöpfungsketten fördern und Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen definieren soll. Die Europäische Kommission hat dazu am 23.02.2022 einen Vorschlag über eine entsprechende Richtlinie angenommen, welche die Bemühungen einzelner Staaten innerhalb der europäischen Union aufnimmt und in ein europäisches Lieferkettengesetz umwandelt.

[1]

Die Einkaufsorganisation wird zukünftig sowohl bei der Einhaltung des deutschen Lieferkettengesetzes als auch der geplanten EU-Richtlinie von zentraler Bedeutung sein. Sie muss die entsprechenden Struktur- und Prozessveränderungen gestalten, um den neuen Anforderungen zu genügen. Zugleich werden "klassische" Kennzahlen nicht mehr ausreichen, um die zahlreichen Lieferketten wirksam zu steuern. Im Jahr 2021 bezogen sich acht der Top 10 Einkaufskennzahlen auf quantitative Steuergrößen (Einkaufsvolumen, Einsparungen in %, Preisentwicklung relevanter Materialien in % zur Vorperiode, Anzahl aktiver Lieferanten, Rechnungssumme, Einkaufsvolumen in % vom Umsatz, Maverick-Buying-Quote in %, Bestellsumme). Lediglich zwei Top-Kennzahlen erfassten qualitative Steuerungsgrößen in den Kategorien Lieferantenmanagement und Versorgungssicherheit (Termintreue der Lieferungen in %, Beanstandungsquote bezogen auf die Anzahl der Lieferungen).[2] Damit wird deutlich, dass maßgebliche Änderungen in Zukunft zu erwarten sind.

Dank des Lieferkettengesetzes gibt es seit kurzem einen weiteren bedeutenden Hebel die Stellung des Einkaufs im eigenen Unternehmen gegenüber dem Top-Management nachhaltig zu begründen. Das Lieferkettengesetz fordert eine betriebsinterne Zuständigkeit für den Schutz von Menschen- und Umweltrechten (§ 4 Absatz 3), welche vom Einkauf bekleidet werden muss. Diese Position sollte vorstandsnah angesiedelt werden und stärkt somit weiterhin die interne Sichtbarkeit des Einkaufs für das Top-Management.

Der vorliegende Beitrag geht auf die geschilderte Thematik ein und gibt in Kapitel 1 zunächst einen Überblick über das verabschiedete Lieferkettengesetz und erläutert die neuen Maßnahmen, die Unternehmen ab dem 01.01.2023 umgesetzt haben müssen. Nachfolgend werden in Kapitel 2 die neuen Anforderungen an das Einkaufscontrolling dargestellt, die sich aus den erweiterten Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes ergeben. Kapitel 3 stellt darauf aufbauend neue Gestaltungsoptionen des Einkaufscontrollings vor. Der Beitrag schließt mit einem Ausblick auf die neue Rolle des Einkaufscontrollings in Kapitel 4.

[1] Vgl. Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/22/1145 vom 23.02.2022
[2] Vgl. Bundesverband für Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V und entero AG (2021)

2 Einführung in das Lieferkettengesetz

2.1 Überblick und Zeithorizont

Zahlreiche Einkaufsorganisationen erfassen die Leistungsfähigkeit ihrer Lieferketten aktuell in klassischen Dimensionen, welche die zentralen Funktionen der Beschaffung für das Unternehmen widerspiegeln. Allerdings wird der Einkauf zukünftig über die grundlegende Versorgungsfunktion hinaus gefordert sein. Die gesellschaftlichen Anforderungen an Unternehmen sind in den vergang...

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