Unternehmer U (vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer) liegt das Betriebsklima seines Unternehmens sehr am Herzen. Er veranstaltet mit seinen insgesamt 40 Mitarbeitern Anfang Januar 2024 einen 2-tägigen Ausflug. Insgesamt sind die folgenden Aufwendungen entstanden:

  • Fahrtkosten 800 EUR zzgl. 7 % USt (Fahrten von nicht mehr als 50 km)
  • Museumsbesuch 282 EUR
  • Übernachtung 3.100 EUR zzgl. 7 % USt
  • Abendessen und Frühstück im Hotel 1.500 EUR zzgl. 285 EUR USt[1]

Ordnungsgemäße Rechnungen für die einzelnen Leistungen liegen vor.

[1] Getränke und Speisen unterliegen seit dem 1.1.2024 wieder einheitlich dem Regelsteuersatz von 19 %, nachdem die temporäre Absenkung des Steuersatzes gem. § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG für die Abgabe der Speisen zum 31.12.2023 abgelaufen war.

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