Beim Finanzierungs-Leasing wird zwischen folgenden Vertragstypen unterschieden:

  • Leasingverträge ohne Kauf- oder Verlängerungsoption: Bei diesem Vertragstyp deckt sich die Grundmietzeit mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstands oder ist geringer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstands. Der Leasingnehmer hat nicht das Recht, nach Ablauf der Grundmietzeit den Leasing-Gegenstand zu erwerben oder den Leasingvertrag zu verlängern.
  • Leasingverträge mit Kaufoption: Der Leasingnehmer hat das Recht, nach Ablauf der Grundmietzeit, die regelmäßig kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstands, den Leasing-Gegenstand zu erwerben.
  • Leasingverträge mit Mietverlängerungsoption: Der Leasing-Nehmer hat das Recht, nach Ablauf der Grundmietzeit, die regelmäßig kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstands, das Vertragsverhältnis auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zu verlängern.
  • Verträge über Spezial-Leasing: Es handelt sich hierbei um Verträge über Leasing-Gegenstände, die speziell auf die Verhältnisse des Leasingnehmers zugeschnitten und nach Ablauf der Grundmietzeit regelmäßig nur noch beim Leasingnehmer wirtschaftlich sinnvoll verwendbar sind. Die Verträge kommen mit oder ohne Optionsklausel vor.

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