Gibt der Leasingnehmer den erhaltenen Umweltbonus Bund als Leasing-Sonderzahlung an die Leasinggesellschaft weiter und mindern sich dadurch die monatlichen Leasingraten, stellt die Zahlung des Umweltbonus Bund durch die BAFA an den Leasingnehmer einen echten Zuschuss dar, der nicht der Umsatzsteuer unterliegt. In der Weitergabe des Umweltbonus Bund durch den Leasingnehmer an die Leasinggesellschaft liegt ein weiteres Entgelt für die Leasingleistung der Leasinggesellschaft. Der Umweltbonus Bund ist somit bei der Leasinggesellschaft der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Unter den Voraussetzungen des § 15 UStG steht dem Leasingnehmer ein entsprechender Vorsteuerabzug zu.

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