Nach § 9 Abs. 1 UStG kann ein Unternehmer einen Umsatz, der u. a. nach § 4 Nr. 8 Buchst. a – g UStG steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Ohne Bedeutung ist, ob der Leistungsempfänger die Finanzdienstleistung für steuerpflichtige bzw. steuerfreie Umsätze verwendet.
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