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Wie der BFH im grundlegenden Urteil vom 26.1.1970[1] betont, liegt die wirtschaftliche Bedeutung des Leasings in seiner Finanzierungs- und Investitionsfunktion. Leasing wird nicht als Finanzierungsmethode, sondern als Finanzierungssubstitut aufgefasst. Es wird verglichen mit dem amerikanischen Schlagwort "pay as you earn", d. h., der Unternehmer braucht nicht wie beim Kauf von vornherein für das benötigte Wirtschaftsgut Eigen- oder Fremdkapital zu binden, sondern muss erst bezahlen, wenn das Wirtschaftsgut ihm auch einen gesteigerten Ertrag bringt. Die häufigsten Motive für den Abschluss von Leasing-Verträgen sind, dass der Leasingnehmer

  • mit modernsten, dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Wirtschaftsgütern arbeiten kann;
  • seine Liquidität weitgehend erhalten kann;
  • die Aufwendungen exakt kalkulieren kann;
  • in der Regel ohne bankübliche Sicherheiten die Verträge schließen kann.

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