Die bislang dargestellte buchhalterische Behandlung beruht auf der Ermittlung des Zins- und Kostenanteils als Differenz zwischen Anschaffungskosten des Leasinggebers (=Anschaffungskosten des Leasingnehmers) und der Summe aller Leasingraten. Eine Kaufoption wurde nicht in die Verbindlichkeit eingerechnet und die Ermittlung des jährlichen Zinsanteils wurde mittels der Zinsstaffelmethode errechnet.

Im Folgenden wird die Berechnung in folgenden Punkten geändert:

  1. Ermittlung der Anschaffungskosten als Barwert: In der betriebswirtschaftlichen Literatur wird gefordert, die Anschaffungskosten als Barwert der Leasingraten zuzüglich zu zahlender Sonderzahlungen sowie eines Kaufpreises einer Kaufoption bzw. Kaufpreises im Andienungsfall zum Ende der Leasinglaufzeit zu ermitteln.[1] Der so ermittelte Barwert und eventuell vorhandene, vom Leasingnehmer direkt getragene Anschaffungs- und Herstellungsbestandteile entsprechen den Anschaffungskosten des Leasingnehmers. In Höhe des Barwerts ist eine Verbindlichkeit des Leasingnehmers gegenüber dem Leasinggeber auszuweisen. Die Berechnung der Barwerte erfordert die Anwendung eines Diskontierungszinssatzes. Dieser entspricht i. d. R. dem im Leasingvertrag vereinbarten Zinssatz.[2] Im nachfolgenden Beispiel wird der Zinssatz aus der Zahlungsreihe des Leasinggebers abgeleitet.
  2. Die Ermittlung des Zinsanteils zur Aufteilung der Leasingrate in einen Zins- und Tilgungsanteil erfolgt nicht mittels Zinsstaffelmethode, sondern durch Berechnung des Zinsbetrags für die Verzinsung der Restschuld.
 
Praxis-Beispiel

Buchhalterische Erfassung bei Berechnung der Anschaffungskosten des Leasingnehmers mittels Barwertmethode und Aufteilung der Leasingrate auf Basis des periodischen Zinsbetrags auf die Restschuld

Es gelten die Daten des vorherigen Beispiels:

  • Beginn des Leasingvertrags: 1.1.01
  • Unkündbare Grundmietzeit: 4 Jahre
  • Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer: 5 Jahre
  • Anschaffungskosten: 50.000 EUR
  • Jahresabschreibungsbetrag: 10.000 EUR
  • Leasingrate jährlich nachschüssig: 14.000 EUR (netto)
  • Sonderzahlungen zu Beginn der Grundmietzeit: 5.080 EUR
  • Kaufpreis bei Ausübung der Kaufoption zum Ende der Grundmietzeit: 3.000 EUR

Die Zahlungsreihe des Leasinggebers besteht aus einer Anfangsauszahlung in Höhe der Anschaffungskosten von 50.000 EUR und Einzahlungen aus den erhaltenen Leasingraten und Sonderzahlungen des Leasingnehmers einschließlich des Kaufpreises im Falle der Optionsausübung.

Die Zahlungsreihe des Leasinggebers sieht im vorliegenden Beispiel wie folgt aus:

 
Jahr Anschaffungsauszahlung Erhaltene Leasingraten Erhaltene Sonderzahlungen Erhaltener Kaufpreis Einzahlungsüberschüsse
01.01.01 -50.000   5.080   -44.920
31.12.01 1 14.000     14.000
31.12.02 2 14.000     14.000
31.12.03 3 14.000     14.000
31.12.04 4 14.000   3.000 17.000
Summe 14.080

Tab. 4: Zahlungsreihe des Leasinggebers

Die Berechnung des internen Zinssatzes ist einfach mittels der Excel-Funktion "IKV "möglich und beträgt 11,495 %. Legt man diesen Zinssatz der Barwertberechnung zugrunde, so ergeben sich Anschaffungskosten von 50.0000 EUR.

 
  Leasingraten Sonderzahlung Kaufpreis zum Ende der Grundmietzeit Summe Diskontierungsfaktor Barwert
01.01.01 0 5.080   5.080 1,00 5.080
31.12.01 14.000 0   14.000 0,90 12.556,5616
31.12.02 14.000 0   14.000 0,80 11.261,9457
31.12.03 14.000 0   14.000 0,72 10.100,8082
31.12.04 14.000 0 3.000 17.000 0,65 11.000,6845
Summe 50.000

Tab. 5: Ermittlung der Anschaffungskosten des Leasinggegenstands beim Leasingnehmer

Die Lieferung der Maschine und die Zahlung der Umsatzsteuer werden ebenso wie bei der Vorgehensweise entsprechend der Zinsstaffelmethode gebucht.

Buchungsvorschlag bei Lieferung der Maschine am 1.1.01:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0210/0440 Maschinen 50.000 1626/3337 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen ohne Kontokorrent – Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre 50.000

Vorschlag zur Buchung der Umsatzsteuer bei Lieferung des Leasinggegenstands:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 12.175,20 1200/1800 Bank 12.175,20

Ebenfalls zu Beginn der Grundmietzeit stellt der Leasinggeber dem Leasingnehmer, Herrn Huber, die Sonderzahlung in Rechnung, die Herr Huber ebenfalls am 1.1.01 an den Leasinggeber überweist. Umsatzsteuer fällt wie oben dargestellt nicht an.

Da sowohl die Sonderzahlung als auch der Kaufpreis im Falle der Optionsausübung in die Barwertermittlung einbezogen wurden, wird die Sonderzahlung zu Beginn des Grundmietzeitraums nicht als aktivischer Rechnungsabgrenzungsposten erfasst, sondern gegen die Verbindlichkeit gebucht.

Vorschlag zur Buchung der Sonderzahlung zu Beginn der Grundmietzeit:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1626/3337 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen ohne Kontokorrent – Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre 5.080 1200/1800 Bank 5.080

Zum 31.12.01 ergeben sich weitere Unters...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge