Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Mietleasing Kfz | 4570 | 6560 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für technische Anlagen und Maschinen | 4810 | 6498 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4965 | 6840 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Kaufleasing | 4815 | 6250 | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
So kontieren Sie richtig!
Leasing ist eine Mischung aus Kauf und Miete, wobei der Aspekt der Miete bei vielen Vertragsgestaltungen im Vordergrund steht. Im Falle einer mietähnlichen Ausgestaltung eines Leasingvertrags sind die einzelnen Leasingraten sofort als Aufwand zu erfassen. Wenn beispielsweise ein Firmenfahrzeug geleast wird und der Vertrag mietähnlichen Charakter aufweist, werden die einzelnen Leasingraten auf das Konto "Mietleasing Kfz" (SKR 03: 4570; SKR 04: 6560) gebucht. Bei anderen Leasinggegenständen werden die einzelnen Leasingraten auf das Konto "Mietleasing (bewegliche Wirtschaftsgüter)" (SKR 03: 4810; SKR 04: 6840) gebucht.
Buchungssatz:
Mietleasing Kfz/Mietleasing (bewegliche Wirtschaftsgüter) |
an Bank |
Wird zusätzlich zu den periodischen Leasingraten auch eine Leasingsonderzahlung durch den Leasingnehmer geleistet, so wird diese nicht sofort in voller Höhe als Aufwand erfasst. Sie ist vielmehr auf die Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen. Der auf spätere Perioden entfallende Anteil ist über das Konto "Aktive Rechnungsabgrenzung" 0980 (SKR 03) bzw. 1900 (SKR 04) zu buchen und über die Laufzeit aufzulösen.
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