Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie Abbauland, Geringstland und Unland

Sondernutzungen
Bewertungsfaktor für Flächeneinheit in EUR
Hopfen pro Ar 13,75
Spargel pro Ar 12,69
     
Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
Bewertungsfaktor für Bezugseinheit in EUR
Wasserflächen pro Ar 1,00
Zuschläge für stehende Gewässer
Wasserflächen für Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft ab 1,00 kg bis 4,00 kg Fischertrag/Ar pro Ar 2,00
Wasserflächen für Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft

über 4,00 kg

Fischertrag/Ar pro Ar
2,50
Zuschläge für fließende Gewässer
Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft bis 500 Liter/Sekunde Durchfluss pro Liter/Sekunde 12,50
Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft über 500 Liter/Sekunde Durchfluss pro Liter/Sekunde 15,00
     
Saatzucht pro Ar Anlage 1
Weihnachtsbaumkulturen pro Ar 19,40
Kurzumtriebsplantagen pro Ar Anlage 1
Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, für die kein Bewertungsfaktor festgelegt wurde
Wirtschaftsgebäude pro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23
     
Nutzungsarten Abbauland, Geringstland und Unland
Bewertungsfaktor für Flächeneinheit in EUR
Abbauland pro Ar 1,00
Geringstland pro Ar 0,38
Unland pro Ar 0,00
[1] Anlage 5 (zu § 31 Absatz 6 und 7) geändert durch Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes und zur Einführung eines gesonderten Hebesatzrechts zur Mobilisierung von Bauland (ÄndGLGrStG). Anzuwenden ab 31.12.2021.

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