Rz. 16

Der § 1 PublG führt zu einer Verpflichtung zur Rechnungslegung für Großunternehmen. Die Rechtsform des Unternehmens ist in diesem Zusammenhang irrelevant. Die Pflicht zur Rechnungslegung wird ausgelöst, sofern an 3 aufeinander folgenden Abschlussstichtagen mindestens 2 der 3 in Tabelle 2 aufgeführten Größenkriterien erfüllt sind.[1]

 
Größenkriterien nach § 1 PublG
Bilanzsumme Umsatzerlöse Anzahl der Arbeitnehmer
> 65.000.000 EUR > 130.000.000 EUR > 5.000

Tab. 2: Größenkriterien des § 1 PublG

[1] Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 16. Aufl. 2021, S. 47 f. Die Pflicht zur Rechnungslegung von Konzernen nach dem PublG wird aufgrund der Größenkriterien in § 11 PublG ausgelöst.

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