Rz. 1

Der Lagebericht ist ein Instrument der Rechnungslegung, das nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB neben dem Jahresabschluss besteht. Er ist eine Ergänzung des Jahresabschlusses, stellt jedoch keinen Bestandteil des Jahresabschlusses dar.

1.1 Generalnorm und Zweck der Lageberichterstattung

 

Rz. 2

Im Lagebericht sollen nach § 289 Abs. 1 HGB der "Geschäftsverlauf, einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft"[1] so dargestellt werden, "dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird".[2] Diese Forderung wird auch als Generalnorm der Lageberichterstattung bezeichnet. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Lagebericht neben dem Rechenschaftszweck zudem Angaben mit Zukunftsbezug enthalten soll, woraus sich der generelle Zweck des Lageberichts, die Informationsvermittlung, ableiten lässt.[3]

[3]

Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 16. Aufl. 2021, S. 760 f.; Lechtape/Krumbholz, BBK Nr. 2 2001, S. 6460. S. "Konzernrechnungslegung (Konzernlagebericht)"; Baetge/Kirsch/Thiele, Konzernbilanzen, 13. Aufl. 2019, S. 587 ff.

1.2 Funktionen des Lageberichts

 

Rz. 3

Trotz der formalen Trennung von Jahresabschluss und Lagebericht besteht ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen den beiden Rechnungslegungsinstrumenten, der durch die beiden Funktionen des Lageberichts verdeutlicht wird:[1]

 

Rz. 4

Zum einen erfüllt der Lagebericht die sogenannte Verdichtungsfunktion. Dabei fasst der Lagebericht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur (Gesamt-)Lage des Unternehmens explizit zusammen.

Zum anderen wird durch den Lagebericht die sogenannte Ergänzungsfunktion erfüllt. Diese lässt sich in zeitliche und sachliche Ergänzungsfunktionen aufteilen. Im Rahmen der Erfüllung der zeitlichen Ergänzungsfunktion wird der primär vergangenheitsorientierte Jahresabschluss in Form von zukunftsorientierten Angaben wie beispielsweise Prognosen ergänzt, um ein vollständiges Bild der Gesamtlage des Unternehmens vermitteln zu können. Zur Erfüllung der sachlichen Ergänzungsfunktion beinhaltet der Lagebericht Ergänzungen des Lageberichts um Erfolgsfaktoren des Unternehmens, die nicht im Jahresabschluss, respektive in der Bilanz berücksichtigt werden. Dieses sind beispielsweise Erfolgsfaktoren, die nicht bilanzierungsfähig sind oder die einem Bilanzierungsverbot unterliegen. Beispiele solcher Faktoren sind selbst generierte Marken, schwebende Geschäfte, Komponenten des Firmenwerts sowie Humankapital, Organisationsstruktur oder die Absatzlage. Darüber hinaus erfolgt eine Ergänzung der Berichterstattung um eine Darstellung der wesentlichen Chancen und Risiken des Unternehmens.

[1] Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 16. Aufl. 2021, S. 760 ff.; Baetge/Kirsch/Thiele, Konzernbilanzen, 13. Aufl. 2019, S. 587 ff.; Lechtape/Krumbholz, BBK Nr. 2 2001, S. 6460; Kawlath, in Fischer/Hömberg, Monographie Jahresabschluß und Jahresabschlußprüfung, Probleme, Perspektiven, internationale Einflüsse. Festschrift zum 60. Geburtstag für Jörg Baetge, Lagebericht, 1997, S. 202.

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