Lohnsteuer: Voraussetzungen[1] Sozialversicherung: Voraussetzungen[2]

Gelegentliche Beschäftigung (= nicht regelmäßig wiederkehrend)

  • Beschäftigung nicht länger als 18 zusammenhängende Arbeitstage
  • Vergütung pro Arbeitstag im Durchschnitt nicht höher als 150 EUR
  • Betrag darf überschritten werden, wenn die Beschäftigung zu einem unvorhergesehenen Zeitpunkt erforderlich ist
  • Der Stundenlohn muss ab dem 1.10.2022 mindestens 12,00 EUR) betragen und darf nicht höher sein als 19 EUR

Ergebnis:

Die Lohnsteuer darf unter Verzicht auf die Lohnsteuerkarte mit 25 % pauschaliert werden. Es fallen zusätzlich Solidaritätszuschlag von 5,5 % und ggf. pauschale Kirchensteuer auf die pauschale Lohnsteuer an.

Statt Pauschalierung kann auch nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen abgerechnet werden.

Beschäftigung muss befristet sein und darf innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr betragen als

  • 3 Monate oder
  • 70 Arbeitstage

Die zeitliche Begrenzung muss sich entweder aus der Tätigkeit ergeben oder von vornherein vertraglich vereinbart sein.

Ab dem 1.10.2022 liegt der Mindestlohn bei 12,00 EUR. Die Vergütung pro Monat darf 520 EUR ab 1.10.2022 überschreiten.

Ergebnis:

Das Entgelt ist sozialversicherungsfrei.

Hinweis: Trotz Sozialversicherungsfreiheit sind An- und Abmeldung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn See in Essen (KBS) erforderlich. Es sind grundsätzlich die gleichen Meldungen zu erstellen wie für versicherungspflichtig Beschäftigte. Es sind Unterbrechungsmeldungen erforderlich.

Tab. 1: Übersicht der lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Unterschiede für die kurzfristige Beschäftigung

Wenn der Unternehmer bei einer kurzfristigen Beschäftigung die Lohnsteuer pauschal ermittelt und abführt, ist damit die Besteuerung abgeschlossen. D. h., der Arbeitnehmer versteuert diese Einnahmen nicht mehr in seiner Einkommensteuererklärung. Das ist für den kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmer vorteilhaft, wenn er bereits ein anderes Beschäftigungsverhältnis ausübt bzw. sein Ehegatte höhere Einkünfte erzielt. Dem Arbeitgeber bringt die pauschale Besteuerung keinen Vorteil.

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