Die aktuelle Situation und die damit verbundene Bedrohung der wirtschaftlichen Stabilität durch die Corona-Krise stellen viele Unternehmen vor bisher unbekannte Herausforderungen. Wie weitreichend die Folgen sein werden, ist aktuell noch nicht abschätzbar. Klar ist, dass – selbst wenn das eigene Unternehmen nicht direkt oder stark beeinträchtigt ist – die wirtschaftliche Existenz bedroht sein kann, z. B. durch die Beeinträchtigung von Lieferketten und Kunden oder durch das gesamte Wegbrechen von Absatzmärkten. Wieder einmal ist in dieser Krise besonders der Controller gefordert, der als Business Partner das Top-Management während des gesamten Krisenmanagements unterstützen sollte.[1] Gerade bei der Entscheidungsunterstützung und auch beim Darlegen möglicher Handlungsoptionen sowie Gegenmaßnahmen kann das Controlling Hilfestellungen geben. Bspw. können Controller wöchentliche Updates bzgl. Forecasts geben. Diese erfordern wiederum regelmäßige Absprachen, v.a. mit der Produktion und (Schlüssel-) Kunden. Außerdem sollten Entscheidungsträger und Shareholder über mögliche Szenarien (v.a. zeitnahe, negative Entwicklungen) informiert werden. Diese Szenarien sollten mit unterschiedlich stark ausgeprägten Maßnahmen gekoppelt werden, sodass diese nicht erst nach Eintreten eines Szenarios erarbeitet werden müssen. Weiterhin sollten Möglichkeiten für kurzfristige Sparmaßnahmen vorgeschlagen werden, die die wirtschaftliche Aktivität nicht zu stark beeinträchtigen.

In der Corona-Krise muss die wirtschaftliche Situation und damit auch die Handlungsfähigkeit des Unternehmens täglich neu bewertet werden. Das erfordert v.a. ein hohes Koordinationsgeschick und viele Absprachen. Es könnte eine Schlüsselaufgabe des Controllers sein, diese Krise als Anlass zu nutzen, das Unternehmen langfristig zu einer höheren Flexibilität zu treiben, um eine schnellere Reaktionsgeschwindigkeit in der nächsten Krise sicherzustellen.

Die Unternehmensberatung Horváth & Partners hat u. a. einige Hilfestellungen formuliert, die in Abb. 5 skizziert sind.

Abb. 5: Hilfestellungen für das Controlling zur gegenwärtigen Corona-Krise (in Anlehnung an Horváth & Partners Management Consultants 2020)

In einem ersten Schritt sollten betroffene und wirtschaftlich eingeschränkte Unternehmen auf einen Notfallmodus umschalten, bei dem die Unternehmensführung und das Controlling besonders das Working Capital überwachen. Weiterhin wird empfohlen, schnellstmöglich mit Zulieferern und Kunden in Kontakt zu treten, um mögliche Einschränkungen und Verzögerungen bei der Produktion und Lieferung kommunizieren und antizipieren zu können. Bei verschiedenen Produktportfolios ist es ratsam, sich auf das Kerngeschäft zu fokussieren bzw. die umsatzstärksten Segmente weiterzuführen. Dieser Notfallmodus soll in erster Linie die interne Geschäftsfähigkeit sicherstellen und die wirtschaftliche Fortführung des Unternehmens "auf Sparflamme" gewährleisten, falls der Umstand das erfordert. Zu der internen Absicherung gehört auch die Freistellung von Mitarbeitern. Es sollten digitale Möglichkeiten zum Austausch genutzt werden, um physische Meetings auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren.

Danach sollte die Situation schrittweise stabilisiert werden. Hierbei zählen v.a. die transparente Kommunikation von Änderungen und Neuigkeiten an die gesamte Belegschaft, sofern sie betroffen sind. Es ist durchaus möglich, dass Mitarbeiter Angst um die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes haben. Deshalb wird geraten, eine telefonische oder digitale Krisenstelle einzurichten, zu der Mitarbeiter kommen können, um bspw. Fragen zu stellen oder diese Ängste zu äußern. Wenn Maßnahmen wie Kurzarbeit oder Stellenstreichungen sich nicht vermeiden lassen, sollte diese ebenfalls behutsam kommuniziert werden.

Sobald sich die Situation wieder stabilisiert hat, sollte der Krisenstab die wichtigsten Punkte und Key Take Aways zusammenfassen und bereitstellen. Im Speziellen sollte analysiert werden, wie solche Krisen frühzeitig erkannt werden können und wie die Reaktionsgeschwindigkeit des Managements beschleunigt werden kann. Abschließend sollte ein Maßnahmenplan zur Krisenprävention aufgesetzt werden.

[1] Vgl. Gänßlen et al., 2012, S. 56–61.

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