Zusammenfassung

 
Begriff

Kreditkosten sind alle Kosten, die mit einer Kreditvergabe verbunden sind. Neben den Kosten der Refinanzierung (Einstandszinssatz) entstehen durch die Eigenkapitalbindung Kapitalkosten. Ferner sind Risikokosten zu berücksichtigen, die mögliche Zins- und Kreditverluste abdecken sollen. Zudem fallen administrative Kosten (Betriebskosten) an, die beim Abwickeln von Kreditgeschäften zum Tragen kommen, sowie ggf. Bereitstellungskosten. Diese Kostenbestandteile bilden aufsummiert die Preisuntergrenze für ein Kreditgeschäft, mit der das Kreditinstitut noch keinen Gewinn erzielt.

Komponenten der Kreditkosten

  • Refinanzierungskosten
  • Eigenkapitalkosten
  • Risikokosten
  • Administrative Kosten (Betriebskosten)
  • ggf. Bereitstellungskosten

Wird die Gewinn-Marge zu dieser Preisuntergrenze hinzuaddiert, ergibt sich schließlich der Kundenzinssatz.

1 Refinanzierungskosten/Einstandskosten

Die Refinanzierungskosten bzw. die Einstandskosten sind die Zinskosten, die ein Kreditinstitut für die Beschaffung von Mitteln für ausgeliehene Gelder selbst bezahlen muss. Da die Vergabe von Krediten nicht aus dem Eigenkapital erfolgt, muss sich ein Kreditinstitut erst die erforderlichen Mittel beschaffen. Das kann aus den Einlagen der Kunden geschehen, aber auch durch die Aufnahme von Notenbankkrediten oder durch die Beschaffung von Geldern am Interbankenmarkt, an dem sich die Banken untereinander Geld leihen. Während am Geldmarkt als Teil des Interbankenmarkts mit kurzfristigen Finanzierungsmitteln gehandelt wird, geht es am Kapitalmarkt vor allem um mittel- und langfristige Kredite und Beteiligungskapital. Die Kosten der Refinanzierung sind abhängig von der aktuellen Zinssituation am Geld- und Kapitalmarkt sowie von der Laufzeit und der Zinsbindungsfrist des Kredits.

Die Zinssätze für kurzfristige Gelder (bis zu 12 Monaten) werden maßgeblich durch die Zinssätze der Europäischen Zentralbank bestimmt. Als Referenzzinssatz wird üblicherweise der Euribor (European Interbank Offered Rate) verwendet, der täglich festgesetzt wird und der den Zinssatz für Termingelder in Euro im Interbankengeschäft repräsentiert. Die Zinssätze für längere Laufzeiten werden durch festverzinsliche Wertpapiere bestimmt, wie etwa Pfandbriefe von Hypothekenbanken.

Die Refinanzierungskosten der Banken sind in den vergangenen Jahren stark gesunken, zugleich haben die Banken jedoch ihre Aufschläge auf den Referenzzinssatz ausgeweitet und auch ihre Gewinn-Marge erhöht.

2 Eigenkapitalkosten

Kreditinstitute müssen ihre Kredite mit Eigenkapital unterlegen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.

 
Praxis-Tipp

Neue Regeln mit Basel IV

Im Dezember 2017 wurde die Finalisierung von Basel III beschlossen, die unter dem Stichwort Basel IV bekannt ist.  Die Umsetzung des neuen Regelwerks erfolgt durch das CRD-IV-Paket, das die Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD) und die Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR) umfasst, die mehrfach überarbeitet wurden. Das Baseler Reformpaket sieht vor, dass Banken gegenüber der alten Rechtslage mehr Eigenkapital vorhalten, um gegen Kreditausfälle besser gerüstet zu sein. Experten prophezeiten, dass sich das neue Regelwerk negativ auf die Kreditvergabe und die Kreditkonditionen bonitätsschwacher Unternehmen auswirken wird. Das mag in einzelnen Fällen sicherlich eingetroffen sein, nach dem Abklingen der internationalen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise ist die Kreditvergabe der Banken an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen allerdings wieder gestiegen und hat einen neuen Höchststand erreicht. Dies geht aus der Statistik der Deutschen Bundesbank hervor. Danach haben die Kreditinstitute zum 1. Halbjahr 2020 Darlehen an inländische Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen i. H. v. knapp 1.613 Milliarden EUR vergeben. Zum Ende des Jahres 2013 belief sich die Summe der an inländische Unternehmen und Selbstständige vergebenen Kredite hingegen auf rund 1.281 Milliarden EUR.

Derzeit  muss das harte Kernkapital 4,5 % der risikogewichteten Aktiva ausmachen. Die Mindesteigenkapitalquote für das gesamte Tier-1-Kapital beträgt 6 %. Um die Mindesteigenmittelanforderung von 8 % einzuhalten, kann ein Institut bis zu 2 % Ergänzungskapital (Tier-2-Kapital) nutzen. Zusätzlich müssen die Institute einen Kapitalerhaltungspuffer (Capital Conservation Buffer) von 2,5 % vorhalten, der nur aus hartem Kernkapital besteht. Zusammen mit diesem Puffer sind somit insgesamt 7 % hartes Kernkapital erforderlich. Das Kapitalerhaltungspolster soll sicherstellen, dass das Kapital der Banken in Krisenzeiten nicht so schnell aufgezehrt wird. Daneben haben weitere Kapitalpuffer Eingang in das Kreditwesengesetz (KWG) gefunden. So etwa ein antizyklischer Kapitalpuffer sowie ein Kapitalpuffer für systemische Risiken und global systemrelevante Institute. Der antizyklische Kapitalpuffer wurde eingeführt, um einerseits den systemweiten Aufbau von Kreditrisiken in Aufschwungphasen einzuschränken und andererseits in konjunkturell schwächeren Zeiten eine ausreichende Kreditv...

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