Für andere Kraftfahrzeuge der Schadstoffklasse S 1 werden folgende emissionsbezogenen Schlüsselnummern mit den entsprechenden Klartexten ausgegeben[1]:

 
Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren Klartext
10 SKL: S l
11 SKL: S l, GKL: G l
12 SKL: S 1, GKL: G 1 OEST

Für diese Kraftfahrzeuge findet der progressiv gestaltete Tarif des § 9 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b KraftStG Anwendung. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Jahressteuer für S 1 Kraftfahrzeuge auf den Höchstbetrag von 914 EUR begrenzt ist. Der Tarif beträgt demnach pro angefangene 200 kg verkehrsrechtlich zulässigem Gesamtgewicht:

 
bis zu 2.000 kg 6,42 EUR
über 2.000 kg bis zu 3.000 kg 6,88 EUR
über 3.000 kg bis zu 4.000 kg 7,31 EUR
über 4.000 kg bis zu 5.000 kg 7,75 EUR
über 5.000 kg bis zu 6.000 kg 8,18 EUR
über 6.000 kg bis zu 7.000 kg 8,62 EUR
über 7.000 kg bis zu 8.000 kg 9,36 EUR
über 8.000 kg bis zu 9.000 kg 10,07 EUR
über 9.000 kg bis zu 10.000 kg 10,97 EUR
über 10.000 kg bis zu 11.000 kg 11,84 EUR
über 11.000 kg bis zu 12.000 kg 13,01 EUR
über 12.000 kg bis zu 13.000 kg 14,32 EUR
über 13.000 kg bis zu 14.000 kg 15,77 EUR
über 14.000 kg bis zu 15.000 kg 26,00 EUR
über 15.000 kg 36,23 EUR

Der Tarif für Kraftfahrzeuge der Schadstoffklasse S 1 unterscheidet sich von dem Tarif für Fahrzeuge der Schadstoffklassen S 2 somit in 2 Elementen:

  • Die Progression endet nicht bei einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12.000 kg, sondern erst bei einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 15.000 kg,
  • der Jahreshöchstbetrag – "Deckelung" – beträgt anstatt 556 EUR für S 1 Fahrzeuge 914 EUR.
[1] Vgl. Verkehrsblatt 1999 S. 366, 368.

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