Rz. 24
Wird ein Betriebs-Kfz nur betrieblich genutzt, sind sämtliche Kosten betrieblich veranlasst und damit abzugsfähige Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG. Bei einem zu 100 % privat genutzten Kfz entfällt die betriebliche Abzugsfähigkeit der Kosten selbstverständlich vollumfänglich.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen