Zusammenfassung

Mit Hilfe der Kostenvergleichsrechnung lässt sich aus mehreren Investitionsalternativen die kostengünstigste Alternative bestimmen. In einem Kostenvergleich werden grundsätzlich alle einer Investition zurechenbaren Kosten berücksichtigt. Dabei handelt es sich zum einen um die variablen und fixen Betriebskosten, zum andern um die Kapitalkosten, bestehend aus Abschreibungen und Zinskosten. Da im Rahmen der Kostenvergleichsrechnung die Erlösseite vollständig ausgeblendet wird, liefert ein reiner Kostenvergleich nur in bestimmten Fällen die optimale Investitionsentscheidung. Eine Rolle spielt hierbei, ob die Investitionsalternativen eine identische Outputqualität und/oder eine identische Outputquantität aufweisen. Im Rahmen der Kostenvergleichsrechnung kann darüber hinaus häufig die kritische Produktionsmenge ermittelt werden. Die kritische Produktionsmenge entspricht der Auslastung, bei der die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit zweier Investitionsalternativen gerade wechselt.

1 Komponenten eines Kostenvergleichs

Das Ziel der Kostenvergleichsrechnung ist die Ermittlung der Investitionsalternative, welche die geringsten Kosten verursacht. Damit verzichtet die Kostenvergleichsrechnung auf die Erfassung der positiven Erfolgskomponente (Erlöse) und konzentriert sich ausschließlich auf die negative Erfolgskomponente (Kosten) (vgl. Kruschwitz, 2000, S. 32). Sind die Investitionsalternativen hinsichtlich ihrer qualitativen und quantitativen Leistungsabgabe identisch, d.h. bei gleicher Produktionsmenge und gleicher Produktqualität, so ist ein Periodenvergleich ausreichend. Unterscheiden sich die Produktionsmengen, so ist ein Stückkostenvergleich durchzuführen.

In eine Kostenvergleichsrechnung sind grundsätzlich alle Kosten einzubeziehen, die von einem Investitionsobjekt verursacht werden. Handelt es sich um ein mehrperiodiges Investitionsprojekt, so ist es zweckmäßig, die Durchschnittskosten pro Periode anzusetzen. Ist es möglich, die Kosten der künftigen Perioden hinreichend genau zu schätzen, so spricht man von „echten” Durchschnittskosten. Häufig ist jedoch in der Praxis keine verlässliche Prognose möglich. Dann wird häufig davon ausgegangen, dass die Kosten der ersten Periode repräsentativ für die gesamte Nutzungsdauer sind. Es handelt sich dann um so genannte „unechte” Durchschnittskosten. Die Art der Ermittlung der Durchschnittskosten beeinflusst natürlich die Genauigkeit des Ergebnisses, denn i.d.R. dürfte die erste Periode kaum die gesamte Laufzeit der Investition hinreichend genau widerspiegeln.

Kosten, die für alle Investitionsalternativen in gleicher Höhe anfallen, nehmen keinen Einfluss auf das Ergebnis eines Kostenvergleichs und können damit bei einem Kostenvergleich vernachlässigt werden (vgl. Kußmaul, 2000, S. 165). Wird jedoch aufbauend auf dem Kostenvergleich ein Gewinn- oder Rentabilitätsvergleich durchgeführt, so gilt es die Kosten vollständig zu erfassen.

Die in die Rechnung einfließenden Kosten lassen sich in die nachfolgenden zwei Kategorien unterscheiden (vgl. Schierenbeck, 2003, S. 342):

  • Betriebskosten
  • Kapitalkosten

Den Betriebskosten werden die direkten Kosten der Produktion, wie z.B. Löhne und Lohnnebenkosten, Energiekosten, Materialkosten, Betriebsstoffkosten oder Werkzeugkosten, zugeordnet. Darüber hinaus gehören zu den Betriebskosten auch die Kosten für die Bereitstellung bzw. Aufrechterhaltung der Produktionskapazitäten, beispielsweise die Kosten für die Instandhaltung oder für die Räumlichkeiten.

Unter die Kapitalkosten fallen die durchschnittlichen jährlichen Abschreibungen sowie die durchschnittlichen jährlichen Zinskosten. Der Wertverlust eines Investitionsobjekts über die Nutzungsdauer spiegelt sich in der Differenz aus dem Abschaffungswert und dem möglicherweise vorhandenen Restwert wider. Die Summe der Abschreibungen muss diesen Wertverlust ausgleichen. Daher entspricht die durchschnittliche jährliche Abschreibung dem durchschnittlichen jährlichen Wertverlust. Die Ermittlung der Abschreibung erfolgt unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und kann damit von der handels- oder der steuerrechtlichen Abschreibung abweichen (vgl. Kußmaul, 2000, S. 165).

Die durchschnittliche jährliche Abschreibung ergibt sich als Quotient aus den Anschaffungskosten (evtl. vermindert um den Liquidationserlös) und der Nutzungsdauer (in Jahren):

 
mit: AW = Anschaffungskosten
  n = Nutzungsdauer
  RWn = Restwert am Ende der Nutzungsdauer = Liquidationserlös

Die durchschnittlichen jährlichen Zinskosten werden ermittelt, indem das während der Nutzungsdauer durchschnittlich gebundene Kapital mit dem Kalkulationszinssatz multipliziert wird. Die tatsächliche Kapitalaufnahme spielt für die Zinskosten keine Rolle. Für die Berechnung des durchschnittlich gebundenen Kapitals wird zwischen

  • einem kontinuierlichen und
  • einem diskontinuierlichen

Amortisationsverlauf unterschieden.

Wird von einem kontinuierlichen Amortisationsverlauf ausgegangen, so verläuft der Wertverlust des Investitionsobjekts in einem gleichmäßigen und stetigen Prozess. Unterstellt wird dabe...

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