Kosten aus entstehender Arbeitslosigkeit: Abfindungen werden von der Agentur für Arbeit auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Diesen Verlust versuchen Arbeitnehmer dadurch auszugleichen, dass sie von vornherein eine höhere Abfindung fordern.

Kosten der Sozialauswahl und der Beteiligung des Betriebsrats: Hier fallen folgende Kosten an:

  • Personalkosten in der Personalabteilung
  • Personalkosten in den betroffenen Abteilungen
  • Personalkosten für Gespräche mit dem Betriebsrat und für dessen Mitglieder
  • Beraterkosten für Rechtsanwälte
  • Gerichtskosten für Arbeitsgerichtsprozesse.

Weitere Kosten durch die Demotivation der vorhandenen Mitarbeiter und die Verunsicherung von Kunden, Lieferanten sowie der Öffentlichkeit sind dabei noch nicht berücksichtigt. Der Imageschaden durch Kündigungen kann sich später, wenn wieder Arbeitnehmer gesucht sind, sehr nachteilig auswirken.

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