Überblick

Korruption im Geschäftsverkehr bedeutet die Gewährung von Vorteilen als Gegenleistung für eine unlautere Bevorzugung im Geschäftsleben oder für eine Pflichtverletzung gegenüber dem Unternehmen des Vorteilsempfängers beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen (Bestechung) bzw. die Annahme oder Forderung derartiger Vorteile (Bestechlichkeit).

In Bezug auf Korruption gegenüber Amtsträgern oder gleichgestellten Personen stellen die deutschen Korruptionsstrafbestände schon das Versprechen, Fordern, die Gewährung oder Annahme von unerlaubten Vorteilen für die Dienstausübung unter Strafe, selbst wenn der Amtsträger hierdurch nicht zu einer Dienstpflichtverletzung veranlasst werden soll (Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme). Soll der Vorteil zu einer Dienstpflichtverletzung oder Bevorzugung führen, liegt Bestechung bzw. Bestechlichkeit im Amt vor, die härter bestraft wird.

Dabei unterscheiden sich die Korruptionsstraftatbestände im Strafgesetzbuch von ausländischen Regeln, die in erster Linie auf den Missbrauch eines Amtes oder die Pflichtverletzung gegenüber dem Geschäftsherrn abstellen. Das ist für die Praxis wichtig, weil man grundsätzlich davon ausgehen sollte, dass Strafbarkeit nach deutschem Recht auch dann vorliegen kann, wenn Deutsche im Ausland bestechen oder sich bestechen lassen. Neben Geldstrafen drohen Unternehmen bzw. Mitarbeitern zudem der Ausschluss von Aufträgen, Kunden- und Imageverlust bzw. Kündigung und Schadenersatzforderungen.

Dieses Dokument beschreibt zunächst das mögliche Fehlverhalten, die einschlägigen Rechtsvorschriften sowie Strafen und andere Konsequenzen. Danach werden Warnsignale und Verhaltensregeln zur Erkennung und Vorbeugung von Korruptionsfällen beschrieben, die von allen Mitarbeitern beachtet und befolgt werden sollten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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