Ein Gemeinschaftsunternehmen bzw. Joint Venture entsteht bei der Gründung eines rechtlich unabhängigen Unternehmens durch mehrere Unternehmen, die gemeinsam dessen Leitung übernehmen. Im Gegensatz zu Arbeitsgemeinschaften, Interessengemeinschaften und Kartellen, bei denen lediglich vertragliche Vereinbarungen getroffen werden, sind die Unternehmen im Rahmen von Joint Ventures zusätzlich am Kapital des Gemeinschaftsunternehmens beteiligt. In der Regel sind die Anteile gleichmäßig auf die einzelnen Gesellschafterunternehmen verteilt.

Gemeinschaftsunternehmen werden häufig bei Auslandsinvestitionen gegründet, da in vielen Ländern Beschränkungen bezüglich der Beteiligung von Ausländern an nationalen Unternehmen bestehen und die Zusammenarbeit mit inländischen Unternehmen gefordert werden.

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