Rz. 53

Die Finanzlage des Konzerns wird zweckmäßigerweise durch Aussagen beschrieben, die Aufschluss über die zukünftigen finanziellen Verhältnisse des Konzerns geben. Nach DRS 20.78 umfasst die Darstellung der Finanzlage Aussagen zur Kapitalstruktur (Deckungsgrade, horizontale Bilanzstrukturkennzahlen), zu Investitionen und zur Liquiditätslage (Liquiditätsgrade 1., 2. oder 3. Ordnung). Zusätzlich erforderlich sind u. a. Finanzierungsrechnungen i. S. v. Cashflow-Rechnungen[1] bzw. zu Rechnungen zur Cashflow-Rentabilität oder auch Aussagen zur Kapitalflussrechnung.[2] Letztere ist Basis der Liquiditätsanalyse, wobei neben der zukunftsorientierten Betrachtung auch die abgelaufene Periode mit ihren Veränderungen des Zahlungsbestandes darzustellen und zu kommentieren ist. Von kapitalmarktorientierten Unternehmen ist auch auf Grundsätze des Finanzmanagements einzugehen.[3] Darüber hinaus sind Aussagen zur zukünftigen Erreichbarkeit bzw. Beibehaltung des finanziellen Gleichgewichtes notwendig (Liquiditätslage). Dieses Gleichgewicht besteht dann, wenn die zukünftigen Auszahlungen durch vorhandene liquide Mittel und zukünftige Einzahlungen gedeckt werden. Aussagen zur Finanzlage sind somit Aussagen über die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.[4]

 

Rz. 54

DRS 20.81 ff. verlangt eine ausführliche Darstellung und Analyse der Kapitalstruktur des Konzerns. Hier ist insbesondere auf Verbindlichkeiten mit Strukturangaben zu Fälligkeiten, Währung und Zinsen einzugehen. Zudem sind Aussagen zu Finanzierungsmaßnahmen zu tätigen. Dies gilt gleichermaßen für Maßnahmen der Eigen- und Fremdfinanzierung. Des Weiteren kann in den Ausführungen zur Kapitalstruktur auch auf die Kreditwürdigkeit aufgrund eines durchgeführten Ratings eingegangen werden, was in der Praxis der Konzernlageberichterstattung von kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen nicht untypisch ist. Sämtliche Angaben sind mit einem Vorjahresvergleich zu versehen, sofern die Änderungen gegenüber dem Vorjahr wesentlich sind.

 

Rz. 55

Die Darstellung der Finanzlage erfordert auch Aussagen zur Konzernfinanzierung. Hierzu ist u. a. auf finanzwirtschaftlich relevante Vorgänge und/oder Entwicklungen des Konzerns einzugehen. Detailliert zu informieren ist insbesondere über den durch bestimmte Kapitalbindungs- bzw. -entzugsentscheidungen verursachten Kapitalbedarf wie über die vom Konzern im Rahmen seiner Finanzierungspolitik zur Kapitalbedarfsdeckung geplanten bzw. im abgelaufenen Konzerngeschäftsjahr begonnenen oder abgeschlossenen Finanzierungsmaßnahmen. Dabei ist u. a. über die Art der Kapitalbeschaffungsalternativen (z. B. Emissionen von Gesellschaftsanteilen, Genussscheinen, Anleihen etc.) wie auch über eine Kapitalbeschaffung durch Kreditaufnahme, Leasing, Subventionen und über mit diesen Subventionen verbundene Auflagen etc. wie auch über den Umfang und die Fristigkeit der geplanten, schon beschlossenen bzw. bereits begonnenen Kapitalbedarfsdeckung zu informieren. Wenn notwendig, ist die Begründetheit der jeweiligen Maßnahme anzugeben. Erforderlichenfalls ist im Konzernlagebericht auch auf die – nur teilweise aus dem Konzernabschluss erkennbaren – finanzwirtschaftlich relevanten Verhältnisse einzugehen und über die Höhe der Kreditlinien bzw. deren etwaige Änderungen zu berichten. Zu informieren ist auch über die – ggf. inzwischen geänderten – Grundsätze finanzwirtschaftlicher Planungen bzw. Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter wie auch über die von den gesetzlichen Vertretern verfolgten Strategien zur Absicherung von Währungs-, Zins- und Kursrisiken. Zu berichten ist auch über Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten.[5] In diesem Zusammenhang könnte ein zu berichtender Grundsatz des Finanzmanagements darin bestehen, dass derivative Finanzinstrumente im Konzern ausschließlich zu Sicherungszwecken und nicht zu Spekulationszwecken eingesetzt werden. Ein besonderes Augenmerk ist ferner auf außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente zu richten, welche zu beschreiben und hinsichtlich ihrer erwarteten Wirkung zu erläutern sind.

 

Rz. 56

Sind Investitionen wesentlich für den Konzern, sind entsprechende Ausführungen im Wirtschaftsbericht aufzunehmen. Investitionen können sich dabei auf Finanz- und Sachanlagen sowie auf immaterielle Vermögensgegenstände beziehen.[6] Der Umfang erstreckt sich von abgeschlossenen über laufende bis hin zu geplanten Investitionen, wobei neben der eigentlichen Investition auch auf die Finanzierung der Investition einzugehen ist. Die Angaben zu den Investitionen sind segmentbezogen zu machen, wenn der Konzernabschluss eine Segmentberichterstattung umfasst und diese Angaben zu Investitionen enthält.[7]

 

Rz. 57

Mit speziellen Aussagen zu den Sach- und Finanzinvestitionen des Konzerns im abgelaufenen Konzerngeschäftsjahr ist u. a. über die planmäßige oder nicht planmäßige Fortführung schon in einem früheren Konzerngeschäftsjahr beschlossener bzw. begonnener Investitionen wie auch über deren planmäßigen oder verspäteten bzw. ...

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