Rz. 43

Für die Berichterstattung über die Lage des Konzerns sind im Kontext der Rechnungslegung im Wesentlichen die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage darzustellen, zu analysieren und zu beurteilen. Damit beschränkt sich die Berichterstattung aber nicht auf finanzielle Leistungsindikatoren. Nach § 315 Abs. 3 HGB sind explizit auch nichtfinanzielle Indikatoren in die Berichterstattung einzubeziehen, sofern sie für das Verständnis dieser Lage von Bedeutung sind. Insgesamt ist dabei sicherzustellen, dass von der berichteten Lage zutreffend auf die zukünftige Lage des Konzerns geschlossen werden kann.[1] Anderenfalls ist auf die Faktoren, die einen Zeitvergleich beeinträchtigen, einzugehen. So kann es erforderlich sein über saisonale Einflüsse und besondere Schadens- und Unglücksfälle zu berichten.

[1] DRS 20.64.

3.3.3.1 Ertragslage des Konzerns

 

Rz. 44

Die Ertragslage des Konzerns wird zweckmäßigerweise durch Aussagen einerseits über den bisherigen, andererseits über den zukünftigen Erfolg dargestellt. Dabei können i. S. e. den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes nur solche künftigen Erfolge oder Erfolgsentwicklungen unter den Begriff der Ertragslage subsumiert werden, die aufgrund im Berichtszeitraum vorhandener Erfolgsfaktoren (Erfolgspotenziale) mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind.[1] Als Erfolgspotenziale bzw. Erfolgsfaktoren kommen besondere Stärken oder Schwächen des Konzerns sowie dessen Umweltchancen und -risiken in Betracht.

 

Rz. 45

Zur Darstellung der Ertragslage des Konzerns ist u. a. über dessen Ergebnisentwicklung, seine Ergebnisstruktur (abgebildet z. B. durch Strukturkennzahlen) und über seine wesentlichen Ergebnisquellen einzeln zu berichten. Dabei ist das Ergebnis in betriebliches und betriebsfremdes Ergebnis aufzuteilen. Insbesondere müssen die Auswirkungen ungewöhnlicher oder nicht wiederkehrender Ereignisse auf das Ergebnis quantifiziert werden.[2] Soweit erforderlich, sind auch etwaige periodische und/oder aperiodische Ergebniskomponenten einzeln darzustellen. Zum Zwecke umfassender und sachgerechter Informationsdarbietung zur Ertragslage kann es eventuell auch erforderlich sein, Aufwandsstruktur- sowie Rentabilitätskennzahlen zu bilden.[3] Mitunter beeinflussen mehrere – eventuell auch gegenläufige – Faktoren die Ertragslage. Sofern dies für einen verständigen Adressaten wesentlich ist, sind die einzelnen Einflussfaktoren in der Reihenfolge ihrer Bedeutung zu benennen.[4] Als Beispiele für Einflussfaktoren führt DRS 20.68 auf:

  • Rohstoffmangel, Mangel an Fachkräften, unsichere Zulieferungsbedingungen,
  • Entwicklung von Patenten, Lizenzen oder Franchiseverträgen,
  • starke Abhängigkeit von bestimmten Zulieferern oder Kunden,
  • Produkthaftung,
  • Umweltschutzaufwendungen und mögliche Umweltschutzhaftung,
  • Änderung der rechtlichen oder regulatorischen Rahmenbedingungen, z. B. Einschränkung der Absatz- oder Beschaffungsmöglichkeiten,
  • Wechselkursschwankungen oder unterschiedliche Inflationsraten bei Aufwendungen und Erträgen oder auf verschiedenen Märkten.

Dabei kann die Aufschlüsselung der Wirkung der Einflussfaktoren in Mengen und Preiseffekte sinnvoll sein.

 

Rz. 46

Die Darstellung der Ertragslage erfordert auch Ausführungen zum Konzernumsatz des abgelaufenen Konzerngeschäftsjahres und seiner Entwicklung. Hierzu gehören Angaben über den Umsatz (z. B. die mengen- und wertmäßige Entwicklung des Umsatzes, Höhe des preisbereinigten Umsatzes), die Absatzpreisentwicklung, die Absatzmengenentwicklung, die Ursachen wesentlicher Preis- und Mengenänderungen gegenüber dem Vorjahr etc. Die Aussagen sind ggf. segmentiert nach Tätigkeitsgebieten oder geografischen Bereichen zu machen. Dies bedingt dann auch Informationen über die Export- oder Marktanteile, die Preis- und Absatzpolitik des Konzerns wie auch über die Preis- und Mengenänderung für jeden Markt, der für den Konzern bedeutsam ist. Haben die Umsatzerlöse aufgrund der Art des Geschäftsmodells für den Konzern keine Relevanz, so sind nach DRS 20.71 in der Berichterstattung relevantere gleichwertige Angaben zu machen. Ein Beispiel wären Zinserträge bei den Banken.

 

Rz. 47

Mit den Ausführungen zum Auftragsbestand und zu seiner Entwicklung sind Angaben zur produktspezifischen Auftragslage, ggf. differenziert nach Abwicklungsdauer und spezifischen Risiken, zu machen, wobei der Auftragsbestand, die Auftragseingänge im abgelaufenen Geschäftsjahr und die Auftragsreichweite im Einzelnen zu bestimmen sind (DRS 20.73). Da Auftragseingänge und Auftragsbestand vor allem bei langfristiger Auftragsfertigung und großem Auftragsvorlauf für die künftige Entwicklung des Umsatzes bestimmend sind, sind die im Konzernlagebericht zu Auftragseingang und -bestand bereitzustellenden Angaben um Informationen über die Auftragsreichweite zu ergänzen.[5]

 

Rz. 48

Wesentlich hängt die Ertragslage auch von der Entwicklung und dem Stand der Produktion im Konzern im abgelaufenen Konzerngeschäftsjahr bzw. an dessen Ende ab. Deshalb erfordert es im Konzernlagerbericht u. a. Angaben zur Kapazitätsauslastung des Konze...

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