Rz. 30

Sinn der Erfolgsquellenanalyse ist es zu erforschen, in welchen Bereichen der Konzernerfolg entstanden ist. Insbesondere ist zwischen ordentlichen bzw. regelmäßigen und außergewöhnlichen bzw. einmaligen sowie lediglich buch- und bewertungstechnischen Erfolgskomponenten zu unterscheiden. Durch die Spaltung des Gesamtergebnisses in seine Komponenten soll das nachhaltige, d. h. auf Dauer erzielbare, Konzernergebnis ermittelt werden, denn in diesem Ergebnis schlagen sich Entwicklungen und Fehlentwicklungen besonders deutlich nieder. Es geht also darum, die Erfolgskomponenten, die unter vergleichsweise konstanten Bedingungen auch künftig erwartet werden können, von unregelmäßigen, nicht planbaren Komponenten zu trennen. Bei dieser Analyse wird davon ausgegangen (was nicht immer zutreffend ist), dass die Ursachen der vergangenen Erfolgserzielung künftig in ähnlicher Weise weiterwirken. Ausgangspunkt für die Erfolgsquellenanalyse ist dabei die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Konzernabschluss. Ergänzende Informationen sind vor allem dem Konzernanhang und dem Konzernlagebericht zu entnehmen, wie etwa die im vorherigen Beispiel angeführten Auswirkungen der Steuersatzänderungen auf die Bewertung latenter Steuern. Teilergebnisse des Konzernergebnisses können dabei das Betriebs-, das Finanz- und das außerordentliche Ergebnis sein; die Summe der Teilergebnisse ergibt wiederum das Konzern-Jahresergebnis.[1]

 

Rz. 31

Im Konzernabschluss kann die segmentspezifische Ergebnisanalyse tiefergehende Einblicke in die Struktur des Konzerns bringen. Dabei ist die Segmentberichterstattung allerdings pflichtgemäß nur von kapitalmarktorientierten Unternehmen über die Börsenzulassungsverordnungen zu erwarten.[2] Die bei diesen Konzernen verpflichtend offenzulegende Berichterstattung über einzelne Geschäftsbereiche (business segments) und Regionalbereiche (geographical segments) des Konzerns gem. IFRS 8 liefert wertvolle Informationen, die im Rahmen einer Erfolgsspaltung nach Unternehmenssegmenten analysiert werden können. In einem Segmentbericht werden relevante Größen, wie z. B. Umsatz, Betriebsergebnis oder Vermögen je Geschäftsbereich, offengelegt, sodass eine Betrachtung nach Unternehmenssegmenten und Regionen ermöglicht wird, die wesentlich zu einer Verbesserung des Aussagegehaltes der erfolgswirtschaftlichen Analyse und somit der Unternehmensanalyse beiträgt.[3]

In HGB-Konzernabschlüssen sind Segmentberichterstattungen lediglich freiwillig vorzufinden, wobei eine Orientierung an DRS 3 bzw. ab dem Geschäftsjahr 2021 DRS 28 erfolgt sein sollte.

Aufgrund des in IFRS 8 und DRS 28 geforderten management approach eignet sich die Segmentberichterstattung auch für eine Analyse der Unternehmensführung, da hier sowohl die Segmentbildung, die Angabe der Kennzahlen sowie die Bewertung der Kennzahlen nach internen Vorgaben zu erfolgen hat – mithin kann auf die Qualität des Controllings geschlossen werden, wenn etwa sinnvolle Anpassungen der externen Rechnungslegungsvorgaben nachvollzogen werden können, da diese in der Überleitungsrechnung anzugeben sind.

 

Rz. 32

Ersatzweise kann allerdings bei Mutterunternehmen aus dem Einzelabschluss die Kennzahl Beteiligungsergebnisanteil, gesamt oder ggf. je Tochter, errechnet als Beteiligungsergebnis im Verhältnis zum Jahresergebnis vor Steuern, ermittelt werden. Diese Kennzahl gibt Hinweise auf die Bedeutung der gesamten oder ggf. auch einzelner Tochterunternehmen und das Ausmaß der Risikostreuung. Weiterhin kann die Beteiligungsrendite als Verhältnis des Beteiligungsergebnisses zur Summe aus Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen ermittelt werden. Die Beteiligungsrendite misst die Verzinsung des in Beteiligungen investierten Kapitals und zeigt den Erfolg oder Misserfolg der Beteiligungspolitik. Auch aus der Beteiligungsliste im Anhang des Mutterunternehmens nach § 285 Nr. 11 HGB ggf. im Vergleich zu den entsprechenden Konzernangaben nach § 313 Abs. 2 HGB lassen sich ggf. interessante Einblicke in die Konzernstruktur gewinnen, wenn keine Segmentberichterstattung vorliegt. Durch Vergleich mit der Liste der Beteiligung im Konzernanhang nach § 313 Abs. 2 HGB kann abgeschätzt werden, in welchem Maße die Konsolidierungskreiswahlrechte Auswirkungen auf die Darstellung der Erfolgs- und Finanzlage haben.

 

Rz. 33

Das Konzernergebnis mag im Zeitvergleich gleich sein oder leicht steigend, was den Eindruck einer normalen Entwicklung erweckt. Wird im Rahmen der Erfolgsquellenanalyse aufgedeckt, dass das ordentliche Betriebsergebnis gesunken ist, erkennt der externe Analyst, dass das ausgewiesene Konzernergebnis durch Vorgänge im außergewöhnlichen (unregelmäßigen) Bereich, z. B. durch Grundstücksverkäufe, oder durch Bewertungsmaßnahmen verbessert werden konnte.

 

Rz. 34

Eine Ermittlung der 3 Teilergebnisse wird für den externen Analysten erschwert, da ihm häufig die Daten zur Ermittlung nicht vorliegen. Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge stellen nur Sammelposten dar, sodass häufig Schätzunge...

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