Rz. 82

Die bisher dargestellten Bestandteile des Jahresabschlusses lassen eine adäquate Beurteilung der Finanzlage nur begrenzt zu. Als Zusatzinstrument für die Dokumentation von Entwicklung, Herkunft und Verwendung der Finanzmittel bietet sich die Kapitalflussrechnung an, durch die im Jahresabschluss neben der Darstellung von Vermögen und Kapital als Stichtagswerte in der Bilanz sowie der Erträge und Aufwendungen als Zeitraumrechnung in der GuV auch die Ein- und Auszahlungen der betrachteten Periode abgebildet werden. Nach dem ab 1977 geltenden und 1992 überarbeiteten IAS 7 gehört ein solches Cashflow-Statement bereits seit Jahren zum Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. In Deutschland ist die Kapitalflussrechnung für den Konzernabschluss erst seit 1998 für börsennotierte Gesellschaften und ab 2005 für alle Unternehmen pflichtgemäß zu erstellen, wobei seit dem Geschäftsjahr 2015 DRS 21 zu beachten ist. Gleichwohl wurden auch schon vorher auf freiwilliger Basis Kapitalflussrechnungen veröffentlicht.[1]

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