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Im Jahre 1971 wurde aufgrund der Schwächen des GKR der Industriekontenrahmen der Industrie (IKR) vom BDI herausgegeben. Infolge des Bilanzrichtlinien-Gesetzes musste der IKR im Jahre 1986 umfassend überarbeitet werden, damit die für Kapitalgesellschaften neuen gesetzlichen Regelungen zur Gliederung der Bilanz (§ 266 HGB) und der GuV-Rechnung (§ 275 HGB) Berücksichtigung fanden. Der IKR ist nach dem dekadischen System aufgebaut, verwendet aber im Gegensatz zum GKR das Abschlussgliederungsprinzip, sodass ein Zweikreissystem vorliegt.[1] Durch die Einführung des Zweikreissystems sollten die Ansprüche an ein EDV-gestütztes Rechnungswesen erfüllt und eine kurzfristige Erfolgsrechnung erleichtert werden. Die folgende Abbildung zeigt den Aufbau des IKR:

 
  Kontenklassen Inhalt der Kontenklasen
Finanzbuchhaltung Bestands­konten 0 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
1 Finanzanlagen
2 Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten
3 Eigenkapital, Wertberichtigungen, Rückstellungen
4 Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung
Erfolgskonten 5 Erträge
6 Betriebliche Aufwendungen
7 Weitere Aufwendungen
8 Ergebnisrechnung (Abschlusskonten)
KLR   9 Buchhalterische Abwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)

Abb. 4: Aufbau des Industriekontenrahmens

[1] Vgl. Döring/Buchholz, Buchhaltung und Jahresabschluss, 2021, S. 190.

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