Rz. 38

Die erstmalige Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode bei Vorhandensein von Minderheitsgesellschaftern soll auf Basis der Daten des Ausgangsbeispiels erfolgen, wobei eine Modifizierung in der Weise erfolgt, dass unterstellt wird, es wären von dem Mutterunternehmen für die 6,0 Mio. EUR lediglich 75 % der Kapitalanteile der T-GmbH erworben worden.

 

Rz. 39

Die erstmalige Konsolidierung nach der Neubewertungsmethode vollzieht sich bei Vorhandensein von Minderheitsgesellschaftern in 3 Buchungsschritten. Zunächst ist der Beteiligungsbuchwert (6,0 Mio. EUR) gegen das anteilige neu bewertete Eigenkapital aufzurechnen (= Buchung ○1 ). Das anteilige Eigenkapital ist zu berechnen durch die Addition des neu bewerteten Eigenkapitals (4,6 Mio. EUR) und zu multiplizieren mit dem Kapitalanteil, was den Wert von 3,45 Mio. EUR ergibt. Die Differenz zwischen dem Wert der Beteiligung und der Summe der anteiligen Eigenkapitalkomponenten in Höhe von 6,0 – 3,45 = 2,55 Mio. EUR wird vorübergehend in den Konsolidierungsausgleichsposten eingestellt:

Gezeichnetes Kapital

1,50 Mio. EUR

Rücklagen

1,20 Mio. EUR

Jahresüberschuss

0,75 Mio. EUR

Konsolidierungsausgleichsposten

2,55 Mio. EUR

an Beteiligung an Tochterunternehmen

6,0 Mio. EUR

 

Rz. 40

Im 2. Schritt (= Buchung ○2 ) wird dieser durch die Umbuchung in den Geschäfts- oder Firmenwert aufgelöst:

Geschäfts- oder Firmenwert

2,55 Mio. EUR

an Konsolidierungsausgleichsposten

2,55 Mio. EUR

 
  M-GmbH (HB II) T-GmbH (HB II) T-GmbH (HB III) Sum.-bil. Konsolidierung Konzernbilanz
  A P A P A P A/P S H A P
GoF               2,55 ○2   2,55  
Sonst. AV 7,0   3,0   3,0   10,0     10,0  
Maschinen     2,0   3,0   3,0     3,0  
Bet. TU 6,0           6,0   ○1 6,0    
UV 4,0   2,0   2,0   6,0     6,0  
KAP               2,55 ○1 ○2 2,55    
Gez. Kapital   4,0   2,0   2,0 6,0 1,5 ○1
0,5 ○3
    4,0
Rücklagen   3,0   1,0   1,6 4,6 1,2 ○1
0,4 ○3
    3,0
Jahresüberschuss   2,0   1,0   1,0 3,0 0,75 ○1
0,25 ○3
    2,0
Nicht beherrschende Anteile                 1,15 ○3   1,15
Pass. lat. St.           0,4 0,4       0,4
Verbindlichkeiten   8,0   3,0   3,0 11,0       11,0
Summe 17,0 17,0 7,0 7,0 8,0 8,0 25,0 9,7 9,7 21,55 21,55

Tab. 3: Erstkonsolidierung mittels Neubewertungsmethode mit einem Kapitalanteil, den die M-GmbH an der T-GmbH hält, von 75 % (Abwandlung 1)

 

Rz. 41

Schließlich ist der Teil des Eigenkapitals, der auf die Minderheiten entfällt, in die Position Nicht beherrschende Anteile einzustellen (Buchung ○3 ):

Gezeichnetes Kapital

0,50 Mio. EUR

Rücklagen

0,40 Mio. EUR

Jahresüberschuss

0,25 Mio. EUR

an Nicht beherrschende Anteile

1,15 Mio. EUR

Wird das Wahlrecht der full goodwill method nach IFRS 3.19 gewählt, ergibt sich noch eine weitere Buchung in der Konzernbilanz nach IFRS. Wenn unterstellt wird, dass bei dem Erwerb der 75 %-Mehrheit keine Kontrollprämie gezahlt wurde bzw. die Minderheitsanteile von 25 % keinen Abschlag wegen fehlender Kontrolle zugerechnet bekommen, dann lässt sich der Fair Value des Minderheitsanteils rechnerisch aus den Anschaffungskosten des Mehrheitsanteils ableiten. Hier ist ein GoF für die 75 % von 2,55 Mio. EUR entstanden. Entsprechend ergibt sich ein rechnerischer Wert von 0,85 Mio. EUR für den 25 %-Anteil der Minderheitsanteilseigner, der wie folgt erfasst werden könnte:

GoF

0,85 Mio. EUR

an Nicht beherrschende Anteile

0,85 Mio. EUR

Dann würde ein GoF in der IFRS-Konzernbilanz von insgesamt 3,4 Mio. EUR und der Anteil der anderen Gesellschafter mit genau 2 Mio. EUR ausgewiesen werden können.

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