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Zur Zielerreichung einer Darstellung der in den Konsolidierungskreis einbezogener Unternehmen wie ein einziges Unternehmen ist es notwendig, die Lieferungs- und Leistungsverflechtungen zwischen den Konzernunternehmen zu eliminieren. Dazu ist einerseits eine Konsolidierung der Aufwendungen und Erträge notwendig, die aus den Innengeschäften resultieren. Andererseits sind die dabei angefallenen Zwischengewinne aus dem Konzernabschluss zu eliminieren. Dabei ist weniger die Technik die Herausforderung als vielmehr die regelmäßig hohe Anzahl der zu konsolidierenden Vorgänge und die sich teilweise über Jahre ziehenden Folgewirkungen. Die Techniken sind nach HGB und IFRS identisch, Unterschiede ergeben sich jedoch bei der Frage nach der Unterlassung aufgrund von Wesentlichkeit.

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