Norm | Erläuterung | Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Verfahrensstand | |
BAföG | Verbesserung der finanziellen Situation von Schülern und Studierenden und teilweise Ausdehnung des Kreises der Bezugsberechtigten. Finanzierung des BAföG allein aus dem Bundeshaushalt. Ab dem Schuljahr 2016 bzw. Wintersemesters 2016/2017 ist eine Anhebung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge um 7 % geplant; der Wohnzuschlag soll auf 250 EUR steigen. Erhöhung des Freibetrags für eigenes Vermögen von 5.200 EUR auf 7.500 EUR. Einkommen aus einem Mini-Job bleiben statt bis 400 EUR nun bis 450 EUR monatlich frei. Ferner sollen unbeabsichtigte Förderungslücken, z. B. zwischen Bachelor- und Masterstudium geschlossen werden. Ferner ist vorgesehen, die internationale Mobilität u.a. durch Ausbildungsaufenthalte in EU-Staaten zu fördern. Auch das sog. Meister-BAföG steigt ab 1.8.2016: Der Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende wird von 697 auf 768 EUR erhöht; für Alleinerziehende von 907 auf 1.003 EUR im Monat. Die Einkommensfreibeträge erhöhen sich von 255 auf 290 EUR, bei Verheirateten von 535 auf 570 EUR und je Kind von 485 auf 520 EUR. |
1.1.2015 bzw. 1.8.2016 | 25. BAföGÄndG | Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 28.8.2014. Beschluss im Bundestag am 19.9.2014 und Zustimmung im Bundestag am 19.12.2014. Verkündet am 31.12.2014 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2475. |
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BAföG | Die Regeln zur Berufsausbildungsförderungen sollen reformiert werden. Kernpunkte sind eine Anhebung der Bedarfssätze um 5 % im Jahr 2019 und um weitere 2 % im Jahr 2020. Der Förderungshöchstsatz soll von derzeit 735 EUR monatlich auf 861 EUR im Jahr 2020 steigen. Darin enthalten ist der erhöhte Wohnzuschlag mit 325 EUR. Auch die Einkommensfreibeträge sollen angehoben werden um 3 % in 2020 und um 6 % in 2021; ebenso der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden. Der Vermögensfreibetrag soll ab 2020 auf 8.200 EUR steigen. Ferner ist vorgesehen, dass beim BAföG-Zuschlag zur Krankenversicherung der kassenindividuelle Zusatzbeitrag berücksichtigt wird. Zudem ist eine Darlehensdeckelung geplant – spätestens nach 20 Jahren soll die Restschuld erlassen werden, wenn eine Tilgung bis dahin trotz nachweisbaren Bemühens nicht möglich war. Der Bundesrat hat weitere Verbesserungen angeregt. So soll bei einer künftigen Reform die Höhe der BAföG-Leistungen automatisch an die Preis- und Einkommensentwicklung gekoppelt werden. Die Förderung soll für Teilzeitausbildungen und für alle Modelle der Studienorientierung geöffnet werden. Auch sei die Altersgrenze nicht mehr zeitgemäß, sowie eine längere BAföG-Förderung bei Behinderung, Pflege von Angehörigen oder einer Schwangerschaft sinnvoll. |
Tag nach Verkündung des Gesetzes mit schrittweiser Umsetzung ab 1.8.2019, 1.9.2019, 1.8.2020 bzw. 1.8.2021. | 26. Gesetz zur Änderung der Berufsausbildungsförderung (26. BAföGÄndG) vom 8.7.2019 | Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 1.2.2019. Erörterung im Bundesrat am 15.3.2019 und im Bundestag am 05.4.2019. Billigung im Bundesrat am 7.6.2019. Verkündet am 15.7.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1048 |
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BAföG | Die Berufsausbildungsförderung soll neu ausgerichtet werden um den Zugang zur Förderung nach dem BAföG wieder für deutlich breitere Schichten der Bevölkerung zu öffnen. Es gibt folgende Änderungen
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1.8.2022 | 27. Gesetz zur Änderung der Berufsausbildungsförderung (27. BAföGÄndG) vom 15.7.2022 | Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 8.4.2022. Stellungnahme des Bundesrats v. 20.5.2022. Beschluss im Bundestag am 23.6.2022. Billigung im Bundesrat am 8.7.2022. Verkündet am 21.7.2022 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1150. |
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BAföG | Mit diesem Gesetz wird die Bundesregierung ermächtigt, durch eine Rechtsverordnung im Falle einer bundesweiten Notlage, die den Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt, das BAföG vorübergehend für einen Personenkreis zu öffnen, der normalerweise vom BAföG-Bezug ausgeschlossen ist. Insbesondere soll eine Vorsorge zur finanziellen Unterstützung auch unabhängig von den regelmäßigen persönlichen Förderungsvoraussetzungen d... |
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