Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
  Ab 2016 ist zudem mit der nächsten Änderung der Düsseldorfer Tabelle zu rechnen, da die Bedarfssätze für Kinder sich wohl ab 1.1.2016 nochmals erhöhen werden. Dabei wird es voraussichtlich auch zu einer Anpassung der Bedarfssätze für Studenten kommen.      
  Die Richtsätze wurden an den Mindestbedarf der Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder nach § 1612a Abs. 1 BGB (sog. Mindestunterhaltsverordnung) v. 3.12.2015, BGBl. 2015 I S: 2188 angepasst. 1.1.2016 Düsseldorfer Tabelle Unterhaltsrichtlinien des OLG Düsseldorf in Abstimmung mit anderen OLG und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V.
  Unterhaltspflicht Mindestunterhalt
  gegenüber bisher 1.1.2016
  Kindern bis 6. Lebensjahr (1. Altersstufe) 328 335
  Kindern vom 7. bis 12. Lebensjahr (2. Altersstufe) 376 384
  Kindern vom 13. bis 18. Lebensjahr (3. Alterstufe) 440 450
  volljährigen Kindern 504 516
 

Auf den Kindesbedarf wird das ab 2016 leicht erhöhte Kindergeld angerechnet.

Ferner wird zum 1.1.2016 auch der Bedarfssatz für ein studierendes volljährigen Kindes, das nicht bei den Eltern wohnt. Er steigt von 670 EUR auf 735 EUR (einschl. Wohnkosten von 300 EUR).
  Auch für 2017 wurden die Richtsätze an den Mindestbedarf der Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder nach § 1612a Abs. 1 BGB (sog. Mindestunterhaltsverordnung) v. 3.12.2015, BGBl 2015 I S. 2188 angepasst. 1.1.2017 Düsseldorfer Tabelle Unterhaltsrichtlinien des OLG Düsseldorf in Abstimmung mit anderen OLG und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V.
Unterhaltspflicht Mindestunterhalt
gegenüber bisher 1.1.2017
Kindern bis 6. Lebensjahr (1. Altersstufe) 335 342
Kindern vom 7. bis 12. Lebensjahr (2. Altersstufe) 384 393
Kindern vom 13. bis 18. Lebensjahr (3. Alterstufe) 450 460
volljährigen Kindern 516 527

Auf den Kindesbedarf wird das ab 2017 leicht erhöhte Kindergeld angerechnet.

Unverändert bleibt der Bedarfssatz für ein studierendes volljährigen Kindes, das nicht bei den Eltern wohnt: 735 EUR (einschl. Wohnkosten von 300 EUR).
  Auch für 2018 ergibt sich eine leichte Steigerung der Richtsätze für Unterhaltsleistungen entsprechend dem Mindestbedarf der 1. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung v. 28.9.2017. 1.1.2018 Düsseldorfer Tabelle Unterhaltsrichtlinien des OLG Düsseldorf in Abstimmung mit anderen OLG und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V.
Unterhaltspflicht Mindestunterhalt
gegenüber bisher 1.1.2018
Kindern bis 6. Lebensjahr (1. Altersstufe) 342 348
Kindern vom 7. bis 12. Lebensjahr (2. Altersstufe) 393 399
Kindern vom 13. bis 18. Lebensjahr (3. Alterstufe) 460 467
volljährigen Kindern (ohne Änderung!) 527 527

Auf den Kindesbedarf wird das ab 2018 leicht erhöhte Kindergeld angerechnet.

Ab 2018 ändern sich zudem die Einkommensgruppen, welche nun bei 1.900 EUR beginnen und erst bei 5.500 EUR enden.
  Für 2019 ergibt sich wiederum eine leichte Steigerung der Richtsätze für Unterhaltsleistungen entsprechend dem Mindestbedarf der 1. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung v. 28.9.2017. 1.1.2019 Düsseldorfer Tabelle Unterhaltsrichtlinien des OLG Düsseldorf in Abstimmung mit anderen OLG und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V.
Unterhaltspflicht Mindestunterhalt      
gegenüber bisher 1.1.2019      
Kindern bis 6. Lebensjahr (1. Altersstufe) 348 354      
Kindern vom 7. bis 12. Lebensjahr (2. Altersstufe) 399 406      
Kindern vom 13. bis 18. Lebensjahr (3. Alterstufe) 467 476      
volljährigen Kindern (ohne Änderung!) 527 527      
Auf den Kindesbedarf wird i. d. R. die Hälfte das ab 1.7.2019 leicht erhöhte Kindergeld angerechnet; bei volljährigen Kindern kommt es zur vollen Anrechnung.      
  Für 2020 tritt wieder eine leichte Steigerung der Richtsätze für Unterhaltsleistungen entsprechend dem Mindestbedarf der 2. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung v. 12.9.2019 ein. 1.1.2020 Düsseldorfer Tabelle Unterhaltsrichtlinien des OLG Düsseldorf in Abstimmung mit anderen OLG und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V.
  Unterhaltspflicht Mindestunterhalt      
  gegenüber bisher 1.1.2020      
  Kindern bis 6. Lebensjahr (1. Altersstufe) 354 369      
  Kindern vom 7. bis 12. Lebensjahr (2. Altersstufe) 406 424      
  Kindern vom 13. bis 18. Lebensjahr (3. Alterstufe) 476 497      
  volljährigen Kindern (ohne Änderung!) 527 530      
  Auf den Kindesbedarf wird i.d.R. die Hälfte des Kindergeldes angerechnet; bei volljährigen Kindern kommt es zur vollen Anrechnung.      
  Auch für das Jahr 2021 wird es eine angemessene Erhöhung der Richtsätze für Unterhaltsleistungen geben. Maßgebend hierfür ist der Mindestbedarf nach der 3. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung v. 3.11.2020. 1.1.2021 Düsseldorfer Tabelle Unterhaltsrichtlinien des OLG Düsseldorf in Abstimmung mit anderen OLG u...

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