Norm | Erläuterung | Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Verfahrensstand | |
§ 33 UStDV | Die Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen ist von 150 EUR auf 250 EUR erhöht worden. Davon profitiert der Handel mit Waren des täglichen Bedarfs, bei welchem solche kleinen Bargeschäfte häufig vorkommen. | 1.1.2017 | Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz - BEG II) vom 30.6.2017 | Verkündet am 5.7.2017 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2143. |
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