Norm | Erläuterung | Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Verfahrensstand | |
Div. §§ in EStG, EStDV, InvStG, UmwStG und AO | Mit dem Gesetz kommt es zu folgenden Änderungen bei der Entlastung von der Kapitalertragsteuer (§ 50d Abs. 1 bis 6 EStG):
Damit wird nicht zuletzt auf negative Erfahrungen im Zusammenhang mit Cum/Cum- bzw. Cum/Ex-Geschäften reagiert. Unabhängig davon soll mit einem neuen § 2 Abs. 5 UmwStG missbräuchlichen Steuergestaltungen im Zusammenhang mit negativen Einkünften aus der Veräußerung oder der Bewertung von Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft begegnet werden. Im Finanzausschuss sind noch die folgenden Punkte in das Gesetzesvorhaben mit aufgenommen worden:
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Tag nach der Verkündung | Entwurf eines Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer - Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) | Referentenentwurf des BMF vom 19.11.2020. Beschluss im Bundestag am 5.5.2021. |
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