Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
 

Der Bundeshaushalt 2020 wird wieder ohne neue Schulden auskommen und den Maastricht-Grenzwert von 60 % des BIP einhalten. Geplant wird mit Einnahmen und Ausgaben i. H. v. jeweils 362 Mrd. EUR, ein Plus von 1,4 % gegenüber 2019. Von den Einnahmen sollen 325 Mrd. EUR aus Steuereinnahmen stammen. Hervorzuheben sind Entlastung der Familien, für welche die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag eingeplant ist, ebenso wie zusätzliche Mittel für die Länder und Kommunen zur Reduzierung der Kita-Gebühren und zur Verbesserung der Kinderbetreuung. Ferner soll der Solidaritätszuschlag in 2021 nur noch 90 % der Steuerzahler belasten. Der Bau von bezahlbaren Mietwohnungen wird unterstützt werden. Erhöhungen sind vorgesehen im Verteidigungshaushalt, doch auch für Zukunftstechnologien, wie die Künstliche Intelligenz.

Auch der Finanzplan bis 2023 soll keine neuen Schuldenaufnahmen enthalten. Die Ausgaben und Einnahmen werden bis 2023 auf 375,7 Mrd. EUR ansteigen; die Steuereinnahmen auf dann 356,1 Mrd. EUR. Das entspricht jährlichen Steigerungsraten zwischen 0,9 % bis 1,5 %.
1.1.2020 Haushaltsgesetz 2020

Regierungsentwurf v. 20.3.2019.

Beschluss der Bundeskabinetts v. 25.6.2019. Einbringung im Bundestag am 10.9.2019.

Stellungnahme des Bundesrates v. 20.9.2019.

Beschluss im Haushaltsausschuss am 15.11.2019.

Beschluss im Bundestag am 29.11.2019.

Beschluss im Bundesrat am 20.12.2019.

Verkündet am 21.12.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2890.
Haushalt 2020 - Nachtrag 1 Ein kurzfristig auf den Weg gebrachter Nachtragshaushalt sichert die Finanzierung der Kosten der Corona-Krise ab. Dafür werden 156 Mrd. EUR bereitgestellt. Mit diesen Mitteln sollen u. a. kleine Unternehmen und Selbstständige mit Soforthilfen unterstützt werden. Zugleich wird damit die bisher geltende Schuldenbremse aufgehoben, da die Corona-Krise als Notsituation i. S. d. Art. 115 GG eingestuft wird. Mit eingerechnet ist ein Rückgang der Steuereinnahmen im Umfang von 33,5 Mrd. EUR. 1.1.2020 Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020) vom 27.3.2020

Beschluss Bundeskabinett v. 23.3.2020.

Beschluss im Bundestag am 25.3.2020.

Zustimmung im Bundesrat am 27.3.2020.

Verkündet am 27.3.2020 im Bundesgesetzblatt Teil I S. 556 bzw. 543.
  Flankiert wird dies durch einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds, welcher insbesondere für größere Unternehmen einen Schutzschild darstellen soll. Der Fonds kann Garantien bis zu 400 Mrd. EUR aussprechen.   Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz - WStFG) vom 27.3.2020  
Haushalt 2020 - Nachtrag 2 Mit dem 2. Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 schafft die Bundesregierung die finanziellen Voraussetzungen, um das am 3.6.2020 vom Koalitionsausschuss beschlossene Konjunkturpaket schnell und entschlossen umzusetzen. Nach der gelungenen Begrenzung der Corona-Infektionszahlen gilt es nun Deutschland wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen, Arbeitsplätze und Wohlstand zu sicher und mit gezielten Zukunftsinvestitionen einen innovativen Modernisierungsschub zu gestalten. Durch diese Maßnahmen erhöhen sich die Ausgaben des Haushaltsjahres 2020 auf insgesamt 509,3 Mrd. EUR. Dem Nachtragshaushalt liegen auch sinkende Steuereinnahmen zugrunde; diese werden sich um 24,68 Mrd. EUR auf 264,78 Mrd. EUR verringern. Inkrafttreten mit Wirkung vom 1.1.2020 Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020) vom 14.7.2020

Beschluss im Bundeskabinett am 16.6.2020.

Beschluss im Bundestag am 2.7.2020.

Billigung im Bundesrat am 29.6.2020.

Verkündet am 26.7.2020 im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1669.

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