Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
 

Auch für 2019 wird der Bundeshaushaltplan wieder ausgeglichen sein; er weist Einnahmen und Ausgaben i. H. v. jeweils 356,4 Mrd. EUR aus. Das sind ca. 3,7 % oder 12,8 Mrd. EUR mehr als im Vorjahr. Wie in den vergangenen 2 Jahren ist keine Nettokreditaufnahme vorgesehen. Die Haushaltsausgaben finanzieren sich i. H. v. 325,5 Mrd. EUR aus Steuereinnahmen; dies sind ca. 4,2 Mrd. EUR mehr als in 2018, jedoch 7,5 Mrd. EUR weniger als im Entwurf zunächst angesetzt waren. Geplant wird auch mit einer Ermächtigung zur Kreditaufnahme, soweit diese der Tilgung von im Haushaltsjahr fällig werdenden Krediten dient. Zudem soll die Schuldenstandsquote bereits in 2019 die Marke von 60 % des BIP unterschreiten.

Enthalten ist auch der Finanzplan bis 2022. Darin ist ebenfalls keine Aufnahme neuer Schulden vorgesehen. Die Ausgaben im Bundeshaushalt sollen jährlich moderat ansteigen und dann in 2022 voraussichtlich 375,5 Mrd. EUR erreichen. Darin ist ein Anstieg der Steuereinnahmen auf 359,7 Mrd. EUR vorgesehen. Die Schuldenstandsquote soll sich weiter verringern und in 2022 nur noch 52 % des BIP betragen.
1.1.2019 Haushaltsgesetz 2019 vom 17.12.2018

Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 6.7.2018.

Beschluss im Bundestag am 23.11.2018 und im Bundesrat am 14.12.2018.

Verkündet am 20.12.2018 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2528.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge