Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
§ 122 Abs. 2b AO Steuerbescheide können nun auch elektronisch bekannt gegeben werden. Dies erfolgt via ELSTER, wenn der Steuerbescheide diesem Verfahren zugestimmt hab. Steht der Bescheid zum Abruf zur Verfügung, wird der Steuerpflichtige per E-Mail benachrichtigt. Der Steuerbescheid gilt 3 Tage nach Absendung der elektronischen Benachrichtigung als bekannt gegeben. 1.1.2017 Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.7.2016 Verkündet am 22.7.2016 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1679.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge