Norm | Erläuterung | Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Verfahrensstand | |
§ 122 Abs. 2b AO | Steuerbescheide können nun auch elektronisch bekannt gegeben werden. Dies erfolgt via ELSTER, wenn der Steuerbescheide diesem Verfahren zugestimmt hab. Steht der Bescheid zum Abruf zur Verfügung, wird der Steuerpflichtige per E-Mail benachrichtigt. Der Steuerbescheid gilt 3 Tage nach Absendung der elektronischen Benachrichtigung als bekannt gegeben. | 1.1.2017 | Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.7.2016 | Verkündet am 22.7.2016 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1679. |
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