Norm | Erläuterung | Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Verfahrensstand | |
§ 32a EStG | Der Grundfreibetrag soll wie folgt erhöht werden: in 2017 von 8.652 EUR um + 168 EUR auf 8.820 EUR, in 2018 von 8.820 EUR um + 180 EUR auf 9.000 EUR. Ferner ist geplant den Einkommenssteuertarif an die Inflationsrate anzupassen und dadurch einen Abbau der sog. kalten Progression zu erreichen. |
VZ 2017 bzw. 2018 | Fand Eingang in das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016 | Beschluss des Bundeskabinetts v. 5.10.2016. Verkündet am 5.11.2015 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1834. |
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§§ 32a, 33a EStG | Zum Ausgleich der kalten Progression ist eine Erhöhung des Grundfreibetrags für die VZ 2019 und 2020 wie folgt vorgesehen. Zudem sollen auch die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die VZ 2019 und 2020 nach rechts verschoben werden. Beides dient der Anpassung des Einkommenssteuertarifs an die Inflationsrate mit geschätzten 1,84 % für 2018 und 1,95 % für 2019. Erhöhung Grundfreibetrag:
In gleichem Umfang sollen auch die Höchstbeträge für den Abzug von Unterhaltsleistungen angepasst werden. Zudem sollen auch die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die VZ 2019 um 1,84 % und 2020 um 1,95 % nach rechts verschoben werden. Beides dient der Anpassung des Einkommensteuertarifs an die geschätzte Inflationsrate für 2018 und für 2019. |
1.1.2019 bzw. 1.1.2020 | Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG) vom 29.11.2018 | Referentenentwurf v. 1.6.2018. Beschluss der Bundesregierung v. 27.6.2018. Erörterung im Bundesrat am 21.9.2018. Beschluss im Bundestag am 8.11.2018. Zustimmung im Bundesrat am 23.11.2018. Verkündet am 6.12.2018 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2210. |
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Diverse §§ im EStG. | Das UStAVermG bringt eine Vielzahl von Änderungen im Einkommensteuerrecht; dies sind:
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Grundsätzlich ab 1.1.2019 bzw. ab dem Tag der Verkündung, teilweise bereits rückwirkend. | Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (kurz: UStAVermG) v. 11.12.2018 | Verkündet am 14.12.2018 im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2338. | |
Diverse §§ im EStG | Das JStG 2019 enthält insbesondere Maßnahmen zur weiteren steuerlichen Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität, Maßnahmen zur Gestaltungsbekämpfung sowie zwingende Anpassungen an das EU-Recht und an die Rechtsprechung des EuGH. Im Bereich des EStG ergeben sich folgende Änderungen:
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