Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
UStG Zur Entlastung der Grenzzollstellen wird eine betragsmäßige Begrenzung der Mehrwertsteuer-Erstattung an Kunden aus Nicht-EU-Ländern eingeführt. Denkbar ist eine Bagatellgrenze von 50 EUR für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr. Davon wird vor allem der süddeutsche Raum mit Schweizer Kunden betroffen sein. 1.1.2020 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) vom 12.12.2019

Gesetzesinitiative des Bundesrats v. 18.3.2016. Referentenentwurf des BMF v. 8.5.2019.

Regierungsentwurf v. 31.7.2019.

Beschluss im Bundestag am 7.11.2019.

Zustimmung im Bundesrat am 29.11.2019.

Verkündet am 17.12.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2451

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