Norm | Erläuterung | Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Verfahrensstand | |
§ 3 Nr. 71 EStG | Die bisherige Steuerbefreiung für Wagniskapital geändert; es gilt nun eine verdoppelte Förderung bis zu 100.000 EUR, Auch werden Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) zugelassen und Höchstalter der begünstigten Kapitalgesellschaften von 10 auf 7 Jahre herabgesetzt. Ferner wird der sog. EXIT-Zuschuss steuerfrei gestellt. | Ab VZ 2017 | Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.6.2017 | Verkündet am 4.7.2017 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2074. Beschluss im Bundestag am 17.11.2023. |
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