Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
§ 32d EStG

Der Bundesrat plädiert auf Antrag des Landes Brandenburg dafür, die Abgeltungsteuer wieder abzuschaffen. Insbesondere sei die Privilegierung der Kapitalerträge nicht mehr zu rechtfertigen. Denn angesichts des ab 2017 greifenden internationalen Informationsaustausches erlangen die Finanzbehörden weitgehende Kenntnisse auch zu Finanzanlagen im Ausland. Das Ende der Abgeltungsteuer würde jedoch auch Änderungen bei der Besteuerung von Dividenden bzw. Veräußerungsgewinnen erforderlich machen. Evtl. müsste ein Werbungskostenabzug wieder zugelassen werden; alternativ kämen höhere Frei- oder Pauschbeträge in Betracht.

Die für den 10.3.2017 geplante Entschließung des Bundesrats kam nicht zustande, der Punkt wurde kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

Am 12.5.2017 beschloss der Bundesrat eine Entschließung nicht zu fassen. Damit ist die Gesetzesinitiative gescheitert.
   

Antrag für eine Entschließung des Bundesrats am 4.11.2016.

Beschluss im Bundesrat v. 12.5.2017, die Entschließung nicht zu fassen.

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