Zu den indirekten Kommunikationskosten zählen z. B. folgende Aufwendungen:

  • Reise- und Bewirtungskosten, z. B. Fahrtkosten, Kosten für Verpflegung und Unterbringung, Parkgebühren
  • Raumkosten
  • Kapitalkosten für Hard- und Software (ggf. direkte Kosten)
  • Personalkosten, z. B. für eine eigene IT-Abteilung (ggf. direkte Kosten)

Für Kommunikationskosten gilt, wie für alle anderen Kostenarten, dass sie vollständig erfasst und möglichst verursachungsgerecht zunächst Kostenstellen oder Projekten, und dann Kostenträgern, zugeordnet werden müssen. Wie exakt dies geschehen und mit welchem maximalen Aufwand dies verbunden sein soll, hängt von der Situation des jeweiligen Betriebes sowie der absoluten Höhe der Kommunikationskosten ab. Haben die Kommunikationskosten, bezogen auf die Gesamtkosten, lediglich einen geringen Anteil (Faustregel: <5 %), genügt es in der Regel, pauschal eine Verteilung mithilfe von Schlüsseln vorzunehmen. Diese Vorgehensweise ist z. B. für kleine oder mittelständische Betriebe des produzierenden Gewerbes, den (Einzel)Handel oder das Handwerk sinnvoll. Hier lohnt sich eine arbeitsintensivere Vorgehensweise nur selten. In Dienstleistungsbetrieben ist der Anteil der Kommunikationskosten in der Regel höher, sodass, wenn irgend möglich, eine direkte Zuordnung und Verteilung realisiert werden sollte.

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