Ein Überblick zur körperschaftsteuerlichen Einkommensermittlung lässt sich anhand des folgenden Schemas[1] gewinnen, das die Ermittlung ausgehend von der Handelsbilanz zusammenfasst:

 
Bilanzgewinn/-verlust lt. Handelsbilanz
+ Einstellung in Gewinn- oder Kapitalrücklagen
Entnahmen aus Gewinn- oder Kapitalrücklagen
+ Verlustvortrag aus dem Vorjahr
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
= Handelsrechtlicher Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+/– Korrekturen durch Anpassungen an die Steuerbilanz (§ 60 Abs. 2 EStDV)
= Steuerbilanzgewinn/-verlust
+ Verdeckte Gewinnausschüttungen
+/– Zu- und Abrechnungen nach § 8b KStG
+ Nicht abziehbare Aufwendungen, sofern sie den Gewinn gemindert haben
 
+ Sämtliche Zuwendungen (Spenden)
Nicht der Körperschaftsteuer unterliegende Vermögensmehrungen, soweit sie den Gewinn erhöht haben, z. B. steuerfreie Investitionszulage
Erstattung nicht abziehbarer Aufwendungen
Steuerfreie Betriebseinnahmen
Verdeckte Einlagen, soweit sie den Gewinn erhöht haben
+/– Gewinnabführungen/Verlustübernahmen aufgrund Organschaft
Abzugsfähige Zuwendungen (Spenden)
Ausländische Steuern vom Einkommen (§ 26 Abs. 6 KStG, § 34c Abs. 2–3 EStG)
= Gesamtbetrag der Einkünfte
Verlustabzug
Ausgaben i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG, soweit nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar
= Einkommen
Freibeträge nach §§ 24, 25 KStG
= Zu versteuerndes Einkommen

Die einzelnen Punkte werden nachfolgend erläutert, wobei die Ausführungen auf die Grundlagen der Einkommensermittlung beschränkt werden. Sondertatbestände, die nicht alle Körperschaften betreffen, sind in einem gesonderten Beitrag [2] dargestellt. Ebenfalls nicht eingegangen wird auf die technische Umsetzung der Ermittlung sowie die Eintragungen in die Steuerformulare.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge