Der Besuch eines Colleges in den USA stellt Berufsausbildung dar.[1] Beim College handelt es sich um eine Einrichtung der Berufsausbildung, die zwischen Oberschule und (amerikanischer) Universität anzusiedeln ist.

Der BFH vertritt die Auffassung[2], der Collegebesuch eines Kindes in den USA sei selbst dann Berufsausbildung, wenn er nicht für die Zulassung zum Studium zwingend notwendig sei und nicht auf das Studium in Deutschland angerechnet werde. Voraussetzung für die Anerkennung des Collegebesuchs als Berufsausbildung sei, dass die College-Ausbildung von dem Kind ernsthaft betrieben wird.

[1] DA A 15.5 Abs. 4 Satz 1 DA-KG 2023; DA A 15.9 Abs. 1 DA-KG 2023.

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