Nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG ist ein Kind bis zum 25. Lebensjahr zu berücksichtigen, wenn es

leistet.

Eine Berücksichtigung ist auch jeweils möglich, wenn das Kind verschiedene Freiwilligendienste leistet.[3]

Andere Freiwilligendienste als die o. g. erfüllen nicht die besonderen Anspruchsvoraussetzungen von § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. d EStG; auch eine analoge Anwendung der Vorschrift ist ausgeschlossen. Ggf. ist die Annahme eines Praktikums möglich.[4] Ein Kind, das einen 2-jährigen Freiwilligendienst aller Generationen (Missionarsdienst) in den USA leistet, ist nicht zu berücksichtigen.[5]

[1] DA A 18.1 DA-KG 2023.
[3] DA A 18.1 Abs. 1 Satz 2 DA-KG 2023.
[4] DA A 18.1 Abs. 2 DA-KG 2023.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge