Der den Eltern jeweils zustehende Bedarfsfreibetrag kann auch auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil übertragen[1] werden. Hierfür gelten dieselben Regelungen wie beim Kinderfreibetrag.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge