Als "Chinakassen" werden Kassensysteme bezeichnet, die mit einer in chinesischer Schrift arbeitenden Software ausgestattet sind.

Bei Steuerfahndungsprüfungen verschiedener Chinarestaurants wurden Computerkassen entdeckt, die mit einer speziell auf diese Kassen abgestimmten Manipulationssoftware ausgerüstet waren. Die Programme erlaubten die nachträgliche Veränderung der gespeicherten Daten in jedem beliebigen Umfang, ohne dass die Veränderung rechnerisch oder optisch nachvollzogen werden konnte. Die kennwortgesicherte Software befindet sich jeweils auf einem externen Datenträger und kann nur auf der "Managerebene" der Kasse bedient werden.

Eines der untersuchten Programme wird durch einen ganz speziellen Computervirus geschützt. Dieser Virus bleibt jedoch auf dem eigenen System inaktiv, sodass er keinen Schaden anrichten kann. Wird das Programm aber auf einem fremden Rechner aufgerufen, wird der Virus umgehend aktiv und löscht sämtliche vorhandenen Dateien. Eine ähnliche, ebenfalls mit einem latenten Virus ausgestattete Software, begann unaufhaltsam nach Beschlagnahme durch die Steuerfahndung, die Festplatte des Fremd- bzw. Auswerterechners zu formatieren, sobald Daten der "Chinakasse" auf diesen übertragen wurden.

Man hat festgestellt, dass nicht alle "Chinakassen" den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung widersprechen. Allein an der fremden Sprache liegt es nicht. Auch wenn in § 87 Abs. 1 AO geregelt ist: "Die Amtssprache ist deutsch", so ist es dennoch zulässig, sowohl Kassenbücher in anderer Sprache abzufassen, als auch anderssprachige Programme zu verwenden. Solange es sich dabei um sog. "lebende" Sprachen gem. § 146 Abs. 3 AO handelt und die Unterlagen ins Deutsche übersetzt werden können, hält dies der Gesetzgeber für zulässig. Die Verwendung chinesischer Schriftzeichen, ist im Übrigen kein Indiz dafür, ob eine Sprache "lebend" ist oder nicht. Inwieweit der Unternehmer im Rahmen von Betriebsprüfungen verpflichtet werden kann, steuerlich relevante Unterlagen und Belege übersetzen zu lassen, bleibt hiervon unberührt.

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