Mit der sog. "Bäckertaste" kann ein zum Regelsteuersatz erfasster Umsatz nachträglich in einen ermäßigt zu besteuernden Umsatz umqualifiziert werden. Auch diese Funktion ist sinnvoll und erleichtert das schnelle Zuordnen der Umsätze nach Steuersätzen. Vor allem bei Bäckereien mit Steh-Café (daher die Bezeichnung Bäckertaste) und bei Schnellrestaurants kommt es vor, dass sich ein Kunde kurzfristig umorientiert und seine Waren doch nicht an Ort und Stelle verzehrt. Die Gefahr, diese Taste öfter zu betätigen als erforderlich, ist gegeben. Das Entdeckungsrisiko ist gering, solange die Kunden auf die Belegausgabe verzichten und sich kein auffälliges Missverhältnis von Regelumsätzen zu den ermäßigt besteuernden Umsätzen ergibt.

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